ORF hat einen Polster, ein Antrag bleibt unter der Tuchent

ORF hat einen Polster, ein Antrag bleibt unter der Tuchent
ORF-General Wrabetz und Direktor Grasl legten eine Bilanz mit schwarzen Zahlen vor. Der Entscheid über den Standort steht bevor.

ORF-Generaldirektor (GD) Alexander Wrabetz und dessen Finanz-Direktor Richard Grasl präsentierten am Freitag die vorläufige Bilanz 2013 vor Journalisten. Diese weist für den Konzern einen Umsatz von 959,3 Millionen und einen Überschuss von 8,7 Millionen aus. Womit man zum vierten Mal in Folge positiv bilanzierte und zudem die Zahlen von 2012 (3,4 Millionen) übertraf.

Beide verwiesen darauf, dass dies das Ergebnis eines von den Mitarbeitern gestemmten rigorosen Sparprogramms sei. Das Personalbudget sei seit 2010 um 50 Millionen entlastet worden. Die Mitarbeiterzahl wurde von 3712 im Jahr 2007 auf 3105 im Jahr 2013 gesenkt. Dieser Kurs wird weiterverfolgt: In der Bilanz ist eine Rückstellung von sieben Millionen für ein Handshake-Programm berücksichtigt. 217 Mitarbeiter kommen aufgrund ihrer Geburtsjahrgänge dafür in Frage.

Refundierung

Wrabetz und Grasl räumten ein, dass das Unternehmen nun wieder einen "Polster" hat. Einige das Ergebnis verbessernde Schritte wurden deshalb auf 2014 verlegt. Diesen Polster werde man in den nächsten Jahren aber brauchen. "Es sieht ja nicht nach einer Fortsetzung der Refundierung aus", so Grasl. Wrabetz rechnet auch nicht mit großen ORF-Reformen der Regierung, die derzeit andere Prioritäten hat. In einem Nebensatz machte er aber doch wieder die Tür zur Gebühren-Refundierung auf – man könnte diese ja der Filmwirtschaft zweckwidmen.

Am 6. März soll und wird, wie Wrabetz meinte, die Entscheidung über den künftigen ORF-Standort fallen. Den Antrag dazu musste er am Freitag an die Stiftungsräte senden. Den Inhalt hielt der General quasi unter der Tuchent – er wollte sich nicht dazu äußern. Nach den zuletzt vorgelegten Berechnungen wird allgemein von einem Zusammenziehen aller Wiener ORF-Standorte an einem Platz ausgegangen. Als wahrscheinlich gilt der Küniglberg.

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