ORF-Facebook-Verbot bestätigt

Facebook-Bescheid: Diskussion um ORF-Gesetz
Der Verwaltungsgerichtshof hat das Facebook-Verbot für den ORF bestätigt, Wrabetz kämpft weiter.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das sogenannte Facebook-Verbot für den ORF bestätigt. Die Beschwerde des öffentlich-rechtlichen Senders gegen einen entsprechenden Bescheid des Bundeskommunikationssenats wurde "als unbegründet abgewiesen", hieß es am Mittwoch in einer Presseaussendung des VwGH.

Im Juni hatte der VwGH dem ORF im Streit um insgesamt 39 Facebook-Seiten aufschiebende Wirkung eingeräumt. Ob der ORF seine Facebook-Auftritte nun umgehend wieder einstellen muss, war zunächst nicht klar. Der ORF kündigte eine Stellungnahme im Lauf des Tages an.

Der Verwaltungsgerichtshof kam, wie schon vor ihm der BKS und die Medienbehörde KommAustria, zu dem Schluss, dass es das Ziel des Gesetzgebers war, "derartige Online-Angebote aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorzubehalten". Facebook sei ein weltweit stark verbreitetes und populäres soziales Netzwerk, das Formen der digitalen Kommunikation ermögliche, "die der Gesetzgeber dem ORF nur beschränkt und im Hinblick auf soziale Netzwerke nur insofern zubilligen wollte, als ein Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung besteht".

Die Vorgeschichte: Medienbehörde KommAustria und Bundeskommunikationssenat (BKS) hatten im Frühjahr 2012 festgestellt, dass die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht mit dem ORF-Gesetz im Einklang sind. Die KommAustria hatte im November 39 entsprechende Facebook-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders beanstandet, der ORF beim BKS dagegen Beschwerde eingelegt. Dieser lehnte die ORF-Berufung Anfang Mai als unbegründet ab, woraufhin sich ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz an Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wandte. Der VfGH lehnte eine aufschiebende Wirkung ab, der VwGH räumte diese ein. Das entsprechende Verfahren vor dem VfGH ist noch anhängig.

Darüber hinaus lobbyiert der ORF seit geraumer Zeit für eine Änderung des ORF-Gesetzes in dieser Sache und hat dafür auch bereits die Unterstützung der ORF-Gremien sowie einiger Parlamentsparteien.

Alexander Wrabetz will weiterkämpfen

Der ORF will das Facebook-Verbot auch nach dessen Bestätigung durch den Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) nicht hinnehmen. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz betonte in einer Stellungnahme gegenüber der APA, man wolle noch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) abwarten, aber auch rechtliche Schritte auf europäischer Ebene prüfen. Parallel suche man das Gespräch mit dem Gesetzgeber. Dennoch werde man den Bescheid umsetzen und die Facebook-Seiten nicht mehr selbst betreuen.

Wie schon im Mai, als der ORF dem Bescheid von Medienbehörde und Kommunikationssenat folgte, wird der ORF seine Seiten den Fans vermachen. Grundsätzlich hielt Wrabetz aber fest, dass das gesetzliche "Kooperationsverbot" mit sozialen Netzwerken aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Senders "eben nicht bedeutet, dass dem ORF jegliche Facebook-Präsenz untersagt ist". Der ORF bedauert daher die Entscheidung des VwGH und will "mit allen Mitteln dagegen Vorgehen, dass ihm Zugang zur wichtigsten Kommunikationsplattform unserer Zeit und damit die Interaktion mit einem Großteil seiner Kunden abgeschnitten wird". Eine derartige Beschränkung der Kommunikation eines Unternehmens sei international einzigartig.

Für Kopfschütteln sorgte das Urteil des Höchstgerichts wieder einmal auch auf Twitter, wo Ober-Twitterer und ORF-Journalist Armin Wolf schrieb: "Wahrscheinlich müssen ORF-Journalisten demnächst ihre Handys abgeben. Teilnahme am Telefon-Netzwerk könnte ja eventuell den Wettbewerb gefährden." Als Strippenzieher des aus Sicht des ORF absurden Facebook-Verbots ortete Wolf die Zeitungsverleger: "Der ORF muss seine Facebook-Seiten wieder abdrehen. Glaubt Ihr wirklich, das rettet irgendeine Zeitung, lieber VÖZ?", fragte er.

Redakteurssprecher Dieter Bornemann sieht in dem VwGH-Urteil einen weiteren "Grund, warum das ORF-Gesetz dringend reformiert werden muss" und ORF-Onlinechef Thomas Prantner begrüßt das Unternehmen "in der Medien-Steinzeit": "Das nächste ist, dass es bei jedem unserer Tweets Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft gibt." Unterstützung gab es vom BZÖ, das das "endgültige Social Media Verbot" als lächerlich bezeichnete. Mediensprecher Stefan Petzner betonte, es gelte jetzt, das ORF-Gesetz schnellstmöglich zu ändern.

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