ORF-Duelle: Lugners Anwalt klagt am Montag

Richard Lugner kann nur schimpfen – und die Behörde einschalten
"Totschweigen ist Verletzung des Objektivitätsgebotes"

Nach den ORF-Duellen ist vor dem Rechtsstreit: Richard Lugners Anwalt, Alexander Scheer, macht ernst. Weil der Baumeister als einziger Präsidentschaftskandidat nicht an der ORF-Sendung "Die 2 im Gespräch" teilnehmen durfte, wird er Beschwerde bei der Medienbehörde KommAustria einbringen. Weil der Akt nach der Sendung umfangreicher wurde, werde er dies erst am Montag tun, so Scheer zum KURIER. Er sieht das Objektivitätsgebot zusätzlich dadurch verletzt, dass bei der Sendung so getan wurde, als würde es nur fünf Kandidaten geben.

"Totschweigen ist eine Verletzung des Objektivitätsgebots", kritisierte Scheer. Bei einer potenziell Wahlentscheidung beeinflussenden Sendung wiege die Nichteinladung eines Kandidaten noch schwerer.

Der Umgang des ORF mit Lugner hatte zuletzt für Diskussionen gesorgt, weil der öffentlich-rechtliche Sender den Bewerber um das höchste Amt im Staat nicht zu den TV-Duellen „2 im Gespräch“ eingeladen hatte. Der ORF begründete seine Entscheidung mit journalistischer Relevanz, stützte sich auf Studien zweier Meinungsforschungsinstitute und musste für diese Entscheidung einiges an Kritik einstecken. Der Sender mache damit selbst Politik, so der Vorwurf.

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