ORF darf Werbung auf der TVthek zeigen

ORF darf Werbung auf der TVthek zeigen
Der ORF hat von der Medienbehörde Grünes Licht bekommen. Die TVthek kann demnach vermarktet werden. Außerdem darf der ORF auf der Plattform mehr Inhalte bringen.

Die werbefreie Zeit auf der ORF-TVthek geht zu Ende. In einem erstinstanzlichen Bescheid hat die Medienbehörde KommAustria am Montag "kommerzielle Kommunikation" auf der Videoplattform des ORF gestattet. Allerdings: Live-Streams, Kindersendungen und Nachrichten bleiben davon ausgenommen. Die Medienbehörde verhilft dem ORF damit zu einem kleinen Sieg, was den Onlinewerbemarkt angeht. Schon im Vorjahr hatte der Öffentlich-Rechtliche seinen "Antrag auf Auftragsvorprüfung" bei der KommAustria eingebracht. Die Zeitungsverleger unter dem Dach des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) stimmten dem Ansinnen unter Auflagen zu, die Privatsender protestierten.

Keine Unterbrecherwerbung

Unterbrecherwerbung in Form von Midrollspots soll es auch in Zukunft nur in Ausnahmefällen geben, urteilte die Medienbehörde. Deren Nutzung dürfe nicht über das im Fernsehen erlaubte Maß hinausgehen. Interessant ist der Passus, den die KommAustria zu den sogenannten "Ad-Blockern" verfasste: Hat ein Nutzer Software installiert, die die Werbung automatisch ausblendet, darf der ORF diese Maßnahmen nicht umgehen. Banner-Werbung gestattet die Behörde weitestgehend.

Mehr Programm erlaubt

Der ORF darf außerdem sein Angebot in der TVthek erweitern und auch Fremdproduktionen auf der TVthek zeigen. Zusätzlich entfällt die zeitliche Beschränkung für Sendungen "von zeithistorischem Wert aus den Themenbereichen Geschichte und Politik". Der TVthek-Katalog darf künftig außerdem weitere Sendungen aus den Bereichen Dokumentation und Kultur, darunter auch Autorenfilme, zum Abruf anbieten. Sendungen, die in größeren Intervallen als wöchentlich im ORF-Fernsehprogramm ausgestrahlt werden, dürfen nun bis zu 30 Tage auf der TVthek verfügbar bleiben. Bisher mussten die Videos eine Woche nach der Fernsehausstrahlung offline genommen werden.

"Wir sind nicht zu 100 Prozent glücklich", sagt die Geschäftsführerin des Verbandes Österreichischer Privatsender (VÖP) zu dem Bescheid der KommAustria. "Wir glauben, dass nur ein Totalverbot sinnvoll für den Markt gewesen wäre", erklärte sie dem KURIER in einer ersten Stellungnahme am Montag. Drumm begrüßte jedoch ausdrücklich die Einschränkungen für den ORF. Die Privatsender waren mit ihrer Kritik an den ORF-Plänen, Werbung in die TVthek zu bringen, allein auf weiter Flur gestanden. Von einem Untergang der Anliegen für die Privaten will Drumm dennoch nicht sprechen.

Wettbewerbshüter prüfen

Parteienstellung in dem Verfahren haben die Privaten übrigens nicht. Laut ORF-Gesetz hat die Bundeswettbewerbsbehörde bei Anträgen auf Angebotserweiterungen durch den ORF Parteienstellung. Deren Sprecher Stefan Ketznickl sagte zum KURIER, man habe im Verfahren eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und werde nun den Bescheid der Medienbehörde prüfen.

ORF überlegt ebenfalls noch

Der ORF will den Bescheid der Medienbehörde „in den kommenden Tagen prüfen“, wie ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann zur APA sagte. Darüber hinaus gab es zunächst keinen Kommentar. Der Bescheid ist nur dann rechtskräftig, wenn weder ORF noch Bundeswettbewerbsbehörde, die in diesem Verfahren Parteienstellung hat, Berufung einlegen. Dafür ist nun zwei Wochen Zeit.

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