"Krone" verstößt mit Suizidberichterstattung gegen Kodex

APAHDS07 - 31082008 - WIEN - OESTERREICH: ZU APA TEXT II - Ein Wahlplakat der SPOE mit ihrem Spitzenkandidaten Werner Faymann neben einem leeren Zeitungsstaender der "Kronen Zeitung" am Sonntag 31. Oktober 2008 in Niederoesterreich. APA-FOTO: HARALD SCHNEIDER
Suizidberichterstattung: Beschreibung von Einzelheiten könnte "Nachahmung zur Folge haben"

Der Presserat sieht bei zwei Anfang des Jahres in der "Kronen Zeitung" erschienenen Artikeln über den Suizid einer 13-jährigen Schülerin den Ehrenkodex der österreichischen Presse verletzt. Einerseits wurden Einzelheiten über die Art und Weise des Selbstmordes veröffentlicht, die "Nachahmung zur Folge haben könnten", andererseits "verletzt die Berichterstattung das Pietätsgefühl der Angehörigen und erschwert deren Trauerarbeit", wie am Freitag in einer Aussendung mitgeteilt wurde.

Weiters seien Schulkollegen der Verstorbenen, die für deren Tod öffentlich verantwortlich gemacht werden, durch die Berichterstattung "an den Pranger gestellt" worden. Der Senat des Presserats stößt sich dabei konkret an einem Leserbrief, der den Druck auf die Jugendlichen weiter erhöht habe und nicht abgedruckt werden hätte dürfen. Das Verfahren hat der Senat selbstständig eingeleitet, von der Möglichkeit, daran teilzunehmen, habe die "Kronen Zeitung" nicht Gebrauch gemacht, wie es weiter hieß. Die "Krone" ist bis dato auch nicht Mitglied im Presserat.

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