KommAustria mit drei Senaten
atDie Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in ihrer heutigen Vollversammlung fixiert künftig in drei Senaten tätig zu sein. Ein Senat behandelt den privaten Rundfunk, ein weiterer die audiovisuellen Mediendienste und damit das privatwirtschaftliche Fernsehen.
Der dritte Senat ist für die Einhaltung der Werbebestimmungen verantwortlich. Die ORF-Agenden sind auf zwei dieser Gremien aufgeteilt. Differenziert wird hierbei zwischen der Rechtsaufsicht im wirtschaftlichen Bereich und des Wettbewerbsverhaltens und den Angelegenheiten der gesetzlichen Aufträge und der Organe des ORF.
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