Keine Rundfunkgebühr für Laptop

de // Das Verwaltungsgericht Münster hob den Gebührenbescheid des Westdeutschen Rundfunks gegen einen Studenten auf. Der Mann hätte wegen des Besitzes eines rundfunktauglichen Computers Gebühren bezahlen sollen. Das Gericht entschied, dass nur aus dem Besitz eines Computers der die technische Voraussetzung zum Rundfunk-Empfang bietet, keine Rundfunk-Nutzung ableitbar sei. Klarheit diesbezüglich gibt es keine. Seit 2007 ist Radiohören via Computer gebührenpflichtig. Der noch gültige deutsche Rundfunkstaatsvertrag bietet dazu keine Eindeutigkeit.

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