Juristische Einschätzung ist erheblich bedenklich
at // Der Oberste Gerichtshof (OGH) schickte die Causa Peter Westenthaler gegen Standard-Sportchef Johann Skocek zurück in die erste Instanz. Westenthaler klagte Skocek und erhielt in der ersten Instanz recht. Der OGH hält diese Entscheidung für "erheblich bedenklich".
Falter, Nr. 25, Seite 19
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