Böhmermann macht Pause
Der deutsche TV-Satiriker Jan Böhmermann wendet sich in einem Facebook-Posting, das mittlerweile offenbar wieder entfernt wurde, an die "lieben Fans des Neo Magazin Royale": Darin erklärt er, dass es seiner Redaktion in den vergangenen zwei Wochen gelungen sei, die drei "Presse- Levels Politik, Feuilleton und Boulevard" einmal durchzuspielen. Er habe sich deshalb entschlossen, "eine kleine Fernsehpause einzulegen. Es gebe "möglicherweise bedeutsamere Themen als die Diskussion um ein in einer Satire-Sendung vorgetragenes Gedicht", begründete er seinen Schritt. Bestätigt wurde seine Pause mittlerweile auch vom ZDF.
Er wolle mit seiner Pause der Öffentlichkeit und dem Internet die Gelegenheit geben, sich "mal wieder auf die wirklich wichtigen Dinge wie die Flüchtlingskrise, Katzenvideos oder das Liebesleben von Sophia Thomalla" konzentrieren zu können. Bereits am vergangenen Dienstag hatte Böhmermann nach den heftigen Reaktionen auf seine Satire über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan die nächste Ausgabe seines "Neo Magazin Royale" abgesagt.
"Ich verlasse jetzt erstmals das Land"
Auf Facebook schrieb Böhmermann weiter: "Vom Saarland bis nach Sachsen fühle ich eine Solidarität für die Sendung von der überwältigenden Mehrheit derjenigen, die nicht Präsident Erdogan sind, und dafür möchte ich mich von Herzen bedanken".
Der Satiriker schrieb zudem einige Überlegungen für seine fernsehfreie Zeit auf. Er "verlasse jetzt erstmal das Land" und lasse sich in Nordkorea "die Sache mit der Presse- und Kunstfreiheit nochmal genau erklären". Anschließend wolle er noch ein paar Tage mit seinem Segway-Stehroller auf dem Jakobsweg pilgern, "um mich selbst zu finden".
Verfahren gegen Böhmermann
Böhmermann hatte am 31. März in seiner Sendung ein als "Schmähkritik" betiteltes Gedicht vorgetragen, um daran die Grenzen von Satire und Meinungsfreiheit zu erörtern. Erdogan wird in dem Gedicht mit Worten unter der Gürtellinie angegriffen. Ankara forderte daraufhin eine Strafverfolgung Böhmermanns. Am Freitag hatte die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel den Justizbehörden auf Wunsch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan die Ermächtigung erteilt, gegen Böhmermann ein Verfahren wegen möglicher Beleidigung eines ausländischen Staatsschefs einzuleiten. Grundlage ist der Paragraf 103 des Strafgesetzbuches, demzufolge für die Beleidigung eines ausländischen Staatschefs eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldbuße verhängt werden kann.
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