Festplattenabgabe: Juristen kritisieren Alternativen

Kulturminister Ostermayer
Verfassungsjuristen des Bundeskanzleramts sehen Rechtsprobleme bei anderen Vergütungsmodellen

Es ist ein heftiger Streit zu einem abstrakten Thema. Aber hier geht es um eine ganz reale Frage, die das betrifft, was vielen Menschen am nächsten steht – die Geldbörse.

Einerseits jene der Künstler: Deren Werke – vom Popsong über Bücher bis zum Kinofilm – werden online gerne gratis konsumiert; die Künstler monieren Einnahmenverluste im Onlinezeitalter. Als Ausgleich wünschen sie sich eine pauschale Abgabe. Bisher gibt es eine Abgabe auf Leerkassetten, deren Erlös zum Teil an Künstler weiterfließt. Doch da niemand mehr Kassetten verwendet, wird ein zeitgemäßeres Modell gesucht: So könnte etwa eine derartige Abgabe auf Festplatten eingehoben werden, oder auf Breitband-Internetzugänge. Oder zusätzlich zur GIS-Gebühr oder auch auf jeden Haushalt.

Und hier verläuft eine Front, die seit Jahren unüberwindbar scheint. Viele Konsumenten und der Handel fahren – jetzt geht es wieder um die Geldbörse – argumentative Gegengeschütze auf. Und der Europäische Gerichtshof hat festgehalten, dass nur der Verdienstentgang durch legale Privatkopien abgegolten werden darf. Viele Kopien entstehen aber aus nicht-legalen Quellen.

Kulturminister Josef Ostermayer will, mit Antrieb durch namhafte Künstler, die Festplattenabgabe durchsetzen. Und hat nun beim Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt abfragen lassen, wie die rechtliche Situation (EU-Recht und Verfassungsrecht) bei den genannten Alternativmodellen aussieht.

Rechtliche Probleme

In einer dem KURIER vorliegenden Beurteilung kommen die Juristen zu einem Schluss, der die (ebenfalls umstrittene, wie die Futurezone aktuell berichtet) Festplattenabgabe als gangbarsten Weg zu einer Kulturabgabe nahelegt. Denn die genannten Alternativmodelle zur Festplattenabgabe könnten laut den Juristen auf rechtliche Probleme stoßen (auch wenn die Beurteilung „keine abschließende sein“ könne, wie betont wird).

Dadurch dürfen sich interessanterweise auch Gegner einiger Vergütungsmodelle zu einem großen Teil bestätigt fühlen.

Das EU-Recht setze nämlich voraus, dass „ein hinlänglicher Zusammenhang zwischen der Vergütung und dem durch die Anfertigung von privaten Vervielfältigungen entstanden Schaden besteht“. Dies sei bei GIS-, Haushalts- oder Breitbandgebühren nicht der Fall. So würde bei der Haushaltsabgabe „eine nicht unerhebliche Zahl von Personen belastet, die überhaupt keine privaten Vervielfältigungen anfertigen (können)“. Auch sei kein „angemessener Ausgleich“ des Schadens durch Kopien garantiert. Es sei daher davon auszugehen, dass die Alternativmodelle „nicht in Einklang mit der Urheberrechtsrichtlinie“ der EU stehen.

Das Modell GIS und die Breitbandvergütung scheinen den Juristen auch „verfassungsrechtlich bedenklich“: Es würde jeweils eine „nicht unerhebliche Zahl von privaten Vervielfältigungen“ nicht erfasst werden; und andererseits würden Menschen belastet, die gar keine Kopien erstellen können.

Man habe die falschen Modelle geprüft - so die Reaktion der „Plattform für ein modernes Urheberrecht“ auf ein Gutachten des Verfassungsdienstes im Auftrag von Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ). „Der Verfassungsdienst hat die falschen Modelle geprüft und etwa nicht den von uns vorgeschlagenen Kulturbeitrag“, unterstrich Sprecher Thomas Schöfmann. Eine Festplattenabgabe wäre jedenfalls vermutlich verfassungswidrig, weshalb man endlich ernsthaft über Alternativen diskutieren müsse.

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