Erneut Facebook-Verbot für ORF

Erneut Facebook-Verbot für ORF
Der Bundeskommunikationssenat spricht ein "Forenverbot" aus. Somit kann der ORF soziale Medien de facto nicht nützen.

Der Bundeskommunikationssenat (BKS) verbietet dem ORF neuerlich seine Facebook-Präsenz. In einem neuen Bescheid, der auf dem Spruch des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) basiert, wonach das ORF-Gesetz in Sachen Social Media-Verbot verfassungswidrig sei, verbietet der BKS nun de facto neuerlich die normale Nutzung sozialer Netzwerke. Das VfGH-Ergebnis werde so konterkariert, hieß es dazu aus dem ORF.

Neue Begründung - altes Ergebnis

Demnach argumentiert der Bundeskommunikationssenat, dass der ORF auf Facebook gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße. Die Posting- und Interaktionsmöglichkeit für User auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken ist jedoch integraler Bestandteil dieser Angebote.

Insofern läuft das vom BKS ausgesprochene "Forenverbot“ faktisch auf ein abermaliges Verbot der Nutzung sozialer Netzwerke für den ORF hinaus.

Wrabetz "fassungslos"

"Ich bin fassungslos, wie der BKS das Facebook-Verbot 'durch die Hintertüre' wieder einführt und die normale Nutzung sozialer Netzwerke untersagt", erklärte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in einer ersten Reaktion gegenüber der APA. "Wir werden diesen beispiellosen Eingriff in die Meinungsfreiheit selbstverständlich auch diesmal nicht hinnehmen.“

Der ORF werde wie bisher dem Bescheid Folge leisten, hieß es weiters aus dem öffentlich-rechtlichen Sender. Selbstverständlich würden wieder alle Rechtsmittel - in Form der Anrufung der Höchstgerichte und der Beantragung aufschiebender Wirkung - ergriffen.

ORF-Journalisten gegen Verbot

Als "völlig absurd" bezeichnet der ORF-Redakteursrat das neuerliche Facebook-Verbot für den öffentlich-rechtlichen Sender durch den Bundeskommunikationssenat (BKS). Angesichts der Entwicklungen am Mediensektor müsse klar sein, "dass Soziale Medien für jedes Medienunternehmen wesentlich sind und ihre Bedeutung noch steigen wird", heißt es in einer Aussendung. Der BKS argumentierte in seinem Bescheid, dass der ORF auf Facebook gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße.

Das bedeute allerdings "de-facto ein Verbot dieser neuen Medien für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich", so der Redakteursrat weiter. Dadurch werde die Interaktion mit dem Publikum, "diese inzwischen völlig selbstverständliche Form der Kommunikation", unterbunden. Erst im Sommer hatte der Verfassungsgerichtshof das Facebook-Verbot aufgehoben und argumentiert, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen die gewährleisteten Rechte der Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit handle.

Dem Redakteursrat zufolge müsse es dem ORF möglich sein, "neuen Entwicklungen am Mediensektor zu folgen". Dieter Bornemann, Vorsitzender des Redakteursrats, bezeichnete das neuerliche Verbot als Einschränkung der Meinungsfreiheit. Es sei "rückständig, weltfremd und schadet dem ORF genauso wie dem Publikum".

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