Einstweilige Verfügung gegen Krone und Jeannée
Wegen Kolumnen über Amnesty-Generalsekretär Patzelt
Das Handelsgericht Wien hat laut Standard eine einstweilige Verfügung gegen die Kronen Zeitung und deren Kolumnist Michael Jeannée erlassen. Damit werde der Krone untersagt, eine Aussage über den Generalsekretär von Amnesty International, Heinz Patzelt, zu wiederholen, die Jeannée in einer seiner Kolumnen getätigt hat.
Es geht dabei im Detail um die Behauptung Jeannées, Patzelt habe gesagt, dass "eine Durchsuchung von Häftlingen durch Justizwachebeamte an der Menschenwürde der Gefangenen kratze". Die Kronen Zeitung legte laut Standard Rekurs ein.
Nächste Instanz der Unterlassungsklage auf zivilrechtlichem Weg ist das Oberlandesgericht Wien, der zugehörige Spruch des Gerichts ist nicht rechtskräftig. In Folge der Amnesty-Kolumnen hat es bereits eine Gegendarstellung und eine Richtigstellung in der Krone gegeben.

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