Arbeitsmarkt bleibt Bulgaren und Rumänen verwehrt

Arbeitsmarkt bleibt Bulgaren und Rumänen verwehrt
Österreich bleibt dabei: Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien erhalten erst 2014 den vollen Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt.

Im Jahr 2004 traten unter anderem Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, die Slowakei sowie die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen der EU bei. Um ihre Arbeitsmärkte gegen Billigkonkurrenz zu schützen, haben Österreich und Deutschland damals Übergangsfristen bis Mai 2011 erbeten. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Bürger dieser Staaten nun ohne Arbeitspapiere in Österreich und Deutschland arbeiten – der befürchtete Andrang osteuropäischer Arbeiter blieb hierzulande wie beim Nachbarn aus.

Trotz des ausgebliebenen Ansturms soll der heimische Arbeitsmarkt weiter geschützt werden - die später zur Europäischen Union dazugekommenen Länder Bulgarien und Rumänien sollen erst ab 2014 vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erhalten. Damit wird die Frist für Arbeitsmarktbeschränkungen, wie sie laut EU- Beitrittsvertrag festgelegt sind, zur Gänze ausgereizt. Die Beschränkungen müssen Ende 2013 aufgehoben werden.

Derzeit haben nach Angaben eines EU-Kommissionssprechers elf EU-Länder ihren Arbeitsmarkt für Angehörige aus diesen beiden Staaten noch nicht oder nur teilweise geöffnet. Neun von ihnen haben mit Jahresende 2011 eine Mitteilung an die Kommission geschickt. Es sind dies neben Österreich noch Deutschland, Großbritannien, Irland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Malta und die Niederlande.

Die darin enthaltenen Begründungen für eine Beibehaltung oder eine Aufhebung der Einschränkung für Arbeitnehmer aus den beiden Staaten Bulgarien und Rumänien werde nun geprüft. Eine erste Stellungnahme werde die Kommission in den nächsten Tagen vorlegen. Österreich braucht jedoch keine Zusage der Kommission für seine Beschränkungen, es handelt sich bloß um eine Mitteilung.

Italien

Berichte, wonach Italien seinen Arbeitsmarkt mit Anfang Jänner für Personen aus Bulgarien und Rumänien vollständig geöffnet habe, konnte die Kommission nicht bestätigen. Das italienische Außenministerium hatte erst vor ein paar Tagen mitgeteilt, dass ab heuer die bisherigen Beschränkungen aufgehoben würden.

Auch dass Deutschland seine Haltung aufgelockert habe, nun doch zumindest für die Bereiche Agrar und Saisonarbeiter eine befristete Öffnung  für sechs Monate zu machen, wurde nicht bestätigt. Berlin hatte noch Mitte Dezember erklärt, Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien würden wie in Österreich erst 2014 den vollen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Für die Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration gilt demnach ein komplettes Verbot. Erleichtert werden solle hingegen der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus den beiden Ländern mit Hochschulabschluss.

Ein Kommissionssprecher erklärte lediglich, dass Tschechien in seiner Mitteilung zugesichert habe, die volle Umsetzung von EU-Recht ab 1. Jänner 2012 zu gewährleisten.

Mehr zum Thema

  • Hauptartikel

  • Hintergrund

Kommentare