Anwaltskammer ist gegen "Monopol" bei künftigen Sammelklagen

Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
Arbeiterkammer und VKI fordern die Einführung einer Sammelklage für Massenschadensfälle. Solche Verfahren sollen aber ausschließlich gemeinnützige Organisationen vor Gericht bringen können.

Seit zwölf Jahren tüftelt eine Arbeitsgruppe im Justizministerium mit der Anwaltskammer an der Einführung einer Sammelklage, doch keine Regierung hat sich bisher getraut, ein solches Instrument für Massenschadenfälle einzuführen.

Nun nehmen die Arbeiterkammer (AK) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen neuen Anlauf. Sie fordern die Einführung einer sogenannten Gruppenklage, mit der Verfahren schneller und kostengünstiger für eine Vielzahl von Geschädigten durchprozessiert werden sollen.

Eine solche neue Sammelklage würde die Gerichte entlasten und dem Staat Geld sparen, weil alle Ansprüche in einem Verfahren gebündelt werden. Bisher gibt es nur eine "Sammelklage österreichischer Prägung", bei der die Geschädigten ihre Ansprüche zum Beispiel an den VKI abtreten und dieser klagt diese Fälle en bloc ein.

Das ist aber nicht möglich, wenn der Gegner ein ausländisches Unternehmen ist. So können "Sammelklagen österreichischer Prägung" gegen VW wegen des Dieselskandals in Österreich nicht eingebracht werden.

Zugleich fordern AK und VKI, dass die neuen Gruppenklagen nur von gemeinnützigen Organisationen vor Gericht gebracht werden können. Damit meinen sie vor allem sich selbst. Dabei haben Anlegerkrimis wie WEB, Amis, AvW oder MEL gezeigt, dass Anwälte und Prozessfinanzierer solche Massenschadensfälle professionell abwickeln können.

Ein No-Go

"Wahlzeiten sind Wunschzeiten. Mit der Forderung von Arbeiterkammer und VKI sind wir nicht einverstanden", kontert Rupert Wolff, Präsident der österreichischen Rechtsanwaltskammer. "Es darf nicht sein, dass eine Interessensvereinigung eine Sammelklage als Monopol betreibt."

Kommentare