Bud

Anheuser-Busch obsiegt im Bier-Streit

Der Name "Bud" ist künftig dem US-Bierriesen vorbehalten. Klagen der Budweiser-Brauerei wurden abgewiesen.

Goliath hat gesiegt: Der US-Bierriese Anheuser-Busch hat nunmehr das alleinige Recht, den Markennamen „Bud“ für seine Biere in der EU zu verwenden. Anheuser-Busch hatte den Namen beim Markenamt HABM als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen. Der Entscheidung des EU-Gerichts war ein jahrelanger Streit mit der tschechischen Budweiser-Brauerei vorausgegangen.

Die Budweiser-Brauerei dürfe ihre Biere künftig nur unter der tschechischen Originalbezeichnung Budejovický Budvar verkaufen, verlautete das Gericht am Dienstag. Zwar habe das Unternehmen die Marke „Bud“ in Frankreich, Italien, Portugal und Österreich schützen lassen, allerdings habe es diese Bezeichnung zu wenig genutzt, schrieben die Richter. Bei dem Verkauf handle es sich um ein vernachlässigbares Volumen, das nur örtliche Bedeutung habe. Das Unternehmen kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

"Budweiser" bleibt den Tschechen

Anders verhält es sich mit dem kompletten Namen „Budweiser“: Der gehört weiterhin den Tschechen. Bereits 2010 hatten die EU-Richter entschieden, die tschechische Brauerei in Deutschland und Österreich habe das ältere Recht an der Bezeichnung „Budweiser“. Dieser Name bleibt somit in der EU dem Bier aus Tschechien in der grünen Flasche mit roter Schrift auf weißem Etikett vorbehalten.

Anheuser-Busch und Budejovický Budvar streiten sich seit Jahren weltweit vor Gerichten um die Rechte an den Marken "Bud" und "Budweiser". Übersetzt bedeutet dieser Begriff "aus Budweis", einer böhmischen Stadt. In den USA wurde Budweiser 1878 als Warenzeichen eingetragen. In Südböhmen wird das Budweiser Bier aber bereits seit dem 13. Jahrhundert gebraut.

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