Mitarbeiter-Kündigung für Müller "richtig"

Müller-Filiale in Deutschland
In dem Fall um eine möglicherweise unrechtsmäßige Kündigung liegt eine Stellungnahme der Drogeriemarktkette vor. Gewerkschaft rechnet damit, dass sich die Gerichtssache länger hinziehen könnte.

Anfang Februar äußerte die Gewerkschaft GPA der Privatangestellten den Vorwurf, die deutsche Drogeriekette habe in Österreich eine Mitarbeiterin gekündigt, weil sie einen Betriebsrat gründen wollte. Bis zu einer Gerichtsentscheidung kann es aber möglicherweise lange dauern.

In einem Schreiben an Müller-Kunden hat der Chef des Unternehmens, Erwin Müller, die Vorwürfe persönlich zurückgewiesen. Man habe "mit Bedauern" die "breit gestreuten Negativnachrichten" aus den Medien und die hieraus resultierenden Reaktionen vernommen.

"Die Mitarbeiterin, die gekündigt wurde, hatte einen Arbeitsvertrag als geringfügig Beschäftigte mit wenigen Wochenstunden. Wir können Ihnen versichern, dass diese Trennung leistungs- und unternehmensbedingt erfolgt ist und richtig war", heißt es in dem Brief. Bekommen haben ihn unter anderem Kunden, die sich bei Müller beschwerten. Datiert ist das Schreiben mit 15. Februar, unterschrieben vom 84-jährigen Chef persönlich.

Von Personalrabatt bis Nikolosackerl

In dem Brief wird unter zehn Punkten aufgezählt, welche Leistungen Müller-Beschäftigte erhalten. Da heißt es beispielsweise unter den Punkten 1 bis 3: "Wir entlohnen unsere Mitarbeiter deutlich über den kollektivvertraglichen Mindestentgelten. Unsere Gehälter werden immer pünktlich überwiesen. Müller-Mitarbeiter erhalten beim Einkauf in den Filialen bis zu 20 % Personalrabatt." Zudem würde ein Zuschuss zur Berufskleidung geleistet, Fort- und Weiterbildungskosten übernommen und Jubilare gefeiert, wo Beschäftigte je nach Firmenzugehörigkeit Geschenke bekämen.

Auch kuriosere Leistungen gibt der Müller-Chef preis - wie, dass alle Müller-Mitarbeiter "eine reich gefüllte Nikolaustüte" bekämen oder ein "kleines Präsent zu Valentin". Unter Punkt 10 weist Müller darauf hin, dass über die "Roten Kuverts" jeder Mitarbeiter eine direkte Kommunikationsmöglichkeit zum Firmengründer und -inhaber habe.

Erste Verhandlung Ende April

In der von der GPA eingebrachten Anfechtung gab es bisher am Arbeitsgericht lediglich einen Termin zur Festlegung des ersten Verhandlungstermins. Dieser wird Ende April stattfinden, wie von der Gewerkschaft zu erfahren war. Die Arbeitsrechtsexperten der GPA rechnen mit einer längeren Verfahrensdauer, heißt es.

Privatprozess gegen Schweizer Bank

Ein jahrelanges juristisches Tauziehen rund um die Drogeriemarktkette wird nun auch in Deutschland vor Gericht ausgetragen: Am Montag begann am Landgericht Ulm die Verhandlung zur Millionen-Klage Erwin Müllers gegen die Schweizer Bank J. Safra Sarasin. Der 84-Jährige fordert laut Gerichtsangaben von der in Basel ansässigen Bank rund 45 Mio. Euro Schadenersatz.

Müller, dessen internationale Drogerie-Handelskette ihren Hauptsitz in Ulm hat, klagt als Privatmann. Er machte geltend, seine frühere Hausbank habe ihn beim Erwerb von Fondsanteilen, die sich später als wertlos erwiesen, falsch beraten. Die Bank hat das bestritten, wollte sich aber auf Anfrage vor der Verhandlung in Ulm nicht erneut äußern.

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