Andritz droht 22-Mio.-Euro-Verwaltungsstrafe in Österreich

Andritz.
Pauschalauftrag an eine Montagegesellschaft aus Kroatien. Für Andritz war es übliche Vergabe, für Behörde hingegen Arbeitskräfteüberlassung.

Dem vierköpfigen Vorstand des steirischen Maschinenbauers Andritz droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 22 Mio. Euro wegen Arbeitsrechtsvergehen. Andritz-Chef und -Miteigentümer Wolfgang Leitner kritisiert gegenüber dem "Ö1"-Mittagsjournal die Mehrfachbestrafung für ein und dieselbe strittige Causa.

Im März 2014 beschädigte eine Explosion im Zellstoffwerk Pöls einen Laugenkessel. Den Zuschlag für die Erneuerung erhielt Andritz, der Montage-Auftragswert belief sich auf 7 Mio. Euro. Der Konzern vergab den Pauschalauftrag an eine Montagegesellschaft aus Kroatien, die für den Auftrag rund 200 Arbeitskräfte beschäftigte. Ende 2016 erhielten die vier Andritz-Vorstände eine Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz und gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Für Andritz sei die Montage eine übliche Vergabe gewesen; gewertet worden sei die Beschäftigung hingegen als Überlassung der Arbeitskräfte, so Leitner gegenüber "Ö1".

Pro Monteur beträgt die Strafe 12.000 Euro. Zwei Vergehen verdoppeln das Strafmaß - macht in Summe 22 Millionen Euro. Andritz berief gegen den Bescheid. Die Mehrfachbestrafung wird von Unternehmen seit langem kritisiert. In ihrem überarbeiteten Arbeitsprogramm Ende Jänner 2017 hatte die Bundesregierung die Sozialpartner beauftragt, bis 30. Juni eine Lösung zur Abschaffung der Mehrfachbestrafung (Kumulationsprinzip) im Verwaltungsstrafrecht auszuarbeiten. Die vorgezogenen Neuwahlen Mitte Oktober werden nun wohl eine Einigung verhindern.

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