Alpine-Pleite: Geschädigte werfen Banken Verfahrensverzögerung vor

Alpine-Pleite: Geschädigte werfen Banken Verfahrensverzögerung vor
Die beklagten Banken wollen nach zweieinhalb Jahren die Sachverständige wegen angeblicher Befangenheit ablösen lassen.

Vor drei Jahren hat das Handelsgericht Wien die Klagen von rund 1600 Alpine-Anleger zusammengefasst, um die Verfahren prozessökonomischer zu gestalten. Die Anleihezeichner klagen jene Großbanken auf 17,84 Millionen Euro Schadenersatz, die die Alpine finanziert hatten. Den Banken wird unterstellt, dass sie schon lang vor dem Alpine-Crash Mitte 2013 über die schlechte Lage des Baukonzerns Kenntnis hatten bzw. haben mussten. Die Anlegeranwälte gehen davon aus, dass die Lage der Alpine Bau schon im Jahr 2009 bzw. 2010 prekär war.

Das Gericht hat 2015 eine namhafte Wiener Wirtschaftsprüferin zur Sachverständigen bestellt, ihr Gutachten soll im Februar 2018 vorliegen. Im November 2017, sprich zweieinhalb Jahre nach der Bestellung der Sachverständigen, werfen die Banken der Expertin nun "Befangenheit" vor. Ihre Wirtschaftsprüfungskanzlei soll sich 2011 um einen Alpine-Untersuchung beworben haben. Sie soll das dem Gericht aber nicht offengelegt haben. Dabei hat ihre Kanzlei den Auftrag gar nicht erhalten.

"Die Befangenheit ist an den Haaren herbeigezogen", kontert Anlegeranwalt Michael Poduschka im Gespräch mit dem KURIEr. "Kurz vor dem Ziel verzögern die Banken ganz offensichtlich das Verfahren." Sollte die Sachverständige abberufen werden, heißt es zurück an den Start. Ein neuer Gutachter muss bei null anfangen.

Rund 8000 Anleger haben die drei Anleihetranchen der Alpine gezeichnet und 290 Millionen Euro investiert. Durch die Pleite haben sie ihr gesamtes Geld verloren.

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