Ermittlungsverfahren Alpine: Etappensieg für Ex-Manager

Ermittlungsverfahren Alpine: Etappensieg für Ex-Manager
Strafgutachter entlastet frühere Geschäftsführer in Sachen Bilanzierung.

Das Ermittlungsverfahren rund um die Drei-Milliarden-Euro-Pleite des Bau-Konzerns Alpine (im Juni 2013) ist zu einer Mega-Causa angewachsen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt mittlerweile gegen 38 verdächtige Personen und zwei Unternehmen. Der Verdacht dreht sich um Betrug, Untreue, betrügerische Krida, Gläubigerschädigung und Bilanzfälschung.

Nun liegt ein 375 Seiten starkes Gutachten des von der WKStA bestellten Sachverständigen Gerd Konezny vor. Er hatte den Auftrag zu klären, ob in den Jahresabschlüssen des Alpine-Konzerns und der Alpine Bau sechs Großprojekte (Polen, Türkei, Serbien, Griechenland, Singapur) richtig dargestellt wurden; oder ob bei diesen Bilanzpositionen Korrekturen notwendig gewesen wären. Bei diesen Baustellen kam es zum Teil zu hohen Claims, sprich umstrittenen Nachforderungen aus der Auftragsfertigung.

Alleine bei dem türkischen Staudammprojekt Ermenek wurde die Forderung in den Büchern (2010) mit 22,33 Millionen Euro ausgewiesen, die Nachforderung sogar mit fast 48 Millionen Euro.

Ermittlungsverfahren Alpine: Etappensieg für Ex-Manager
Stefan Prochaska Rechtsanwalt Bettelalm
"Der Sachverständige bestätigt, dass die Bewertungen richtig waren", sagt Stefan Prochaska, Rechtsanwalt des früheren Alpine-Finanzvorstands Michael D., zum KURIER. "Die Behauptung, unser Mandant habe an einer Bilanzfälschung mitgewirkt, ist schlichtweg falsch."

Klare Aussage

Tatsächlich stellte Gutachter Konezny fest, dass unter Berücksichtigung des damaligen Informationstandes über die Bauvorhaben und der Sach- und Rechtslage die Darstellung der sechs Bauvorhaben in den Jahres- und Konzernberichten 2009, 2010 und 2011 "nachvollziehbar ist".

"Eine Grundlage für einen Korrekturbedarf ist nicht festzustellen", heißt es im Gutachten. Zwar sei ein Schiedsgerichtsspruch zum türkischen Ermenek-Projekt zum Nachteil der Alpine ausgegangen, dieser sei aber zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung für das Geschäftsjahr 2010 noch nicht vorgelegen. Außerdem hätten die Alpine-Anwälte die Erfolgschancen der Einbringlichkeit dieser Forderung mit 70 Prozent bewertet.

Nun liegt der Ball bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Oberstaatsanwältin Alexandra Baumann sagt zum KURIER: "Das Gutachten, das Sie ansprechen, wird derzeit geprüft."

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