Akte ÖVAG: Sberbank beantragte "Opferstatus"

APA10074986-2 - 03112012 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA 182 WI - Eine Außenansicht der Zentrale der Volksbanken AG (ÖVAG) in Wien (Archivbild 17.07.2012). APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER
Russen haben Zweifel an Bilanzen - sie wittern Übervorteilung beim VBI-Deal.

Im Ermittlungsakt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen mehrere Ex-Banker der Österreichischen Volksbanken AG (ÖVAG) wegen des Verdachts der Untreue und Bilanzfälschung befindet sich ein brisantes Schriftstück der russischen Sberbank. Als „Geschädigte“ hat Russlands größte Bank über den Wiener Anwalt Christian Hausmaninger einen „Antrag auf Zuerkennung von Opferrechten“ eingebracht. Das bestätigt Erich Mayer von der WKStA dem KURIER.

Der Hintergrund: Die Sberbank kaufte im September 2011 die Volksbank International AG (VBI), die Ostholding der Volksbanken, um 505 Millionen Euro. Bisher haben die Russen mit der in Sberbank Europa umbenannten VBI aber ihre Sorgen. Laut Firmencompass betrug der Bilanzverlust 2012 rund 421 Millionen Euro. Gegenüber der Verkäuferin ÖVAG werden mittlerweile Gewährleistungsansprüche erhoben. Vor allem „die Qualität der gekauften Aktiva“ wird bemängelt. Die ÖVAG weist die Vorwürfe zurück.

In dem Opfer-Antrag an die WKStA, der bereits vor einigen Wochen verfasst wurde, erheben die Russen den Verdacht, dass sie beim VBI-Deal „möglicherweise“ übervorteilt wurden.

„Die Bilanzen der ÖVAG und der VBI waren beim Verkaufsprozess von wesentlicher Bedeutung“, heißt es darin. „Der vereinbarte Kaufpreis orientierte sich exakt an dem in den Bilanzen ausgewiesenen Eigenkapital.“

Die ÖVAG, die damals unter Druck der Bankenaufsicht stand, habe „ein erhebliches Interesse daran gehabt, einen möglichst lukrativen Verkauf der VBI zu erwirken und die Bilanzen der VBI entsprechend positiv darzustellen“.

Überbewertung?

So meinen die Russen auch, dass es im Zusammenhang mit Bedenken bei der ÖVAG-Bilanzierung „möglicherweise zu einer Überbewertung des tatsächlichen Buchwertes der VBI“ gekommen sein könnte. Sie gehen auch davon aus, dass die ÖVAG bereits 2010 für die VBI und ihre Töchter „weitaus höhere Rückstellungen bilden“ hätte müssen. Die ÖVAG will die Vorwürfe nicht kommentieren. Der Opfer-Antrag sei eine Sache, sagt WKStA-Sprecher Erich Mayer, der VBI-Deal eine andere: „Der Verkauf ist derzeit nicht Teil der Ermittlungen.“

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