AK Oberösterreich klagte BAWAG: Mahnkosten rechtswidrig

(Symbolbild)
Die Bank verlangte Mahnkosten von bis zu 55 Euro pro Schreiben. Entscheid ist rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht ( OLG) Wien hat gleich mehrere Klauseln in Kreditbestimmungen der BAWAG P.S.K. für rechtswidrig erklärt. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hatte das Geldinstitut geklagt. Da die BAWAG keine Revision eingelegt hat, ist das Urteil der zweiten Instanz nun rechtskräftig.

Mahnkosten von bis zu 55 Euro pro Schreiben, Verzugszinsen auch dann, wenn Kunden keine Schuld am Verzug treffe: gegen jene Vertragsbestimmungen für einen sogenannte "SuperschnellKredit" richteten Konsumentenschützer vor rund einem Jahr eine Unerlassungsaufforderung an die Bank. Nachdem dieser nicht nachgekommen wurde, ging beim Handelsgericht (HG) Wien Klage ein. Die Konsumentenschützer bekamen recht, allerdings ging die BAWAG in Berufung. Das OLG schloss sich aber dem Urteil der ersten Instanz an.

Unverhältnismäßig hohe Mahngebühren

Für unzulässig hält das OLG die festgeschriebenen Höhen der pauschalen Mahnkosten. Diese betragen je nach Mahnstufe 22 bis 55 Euro. Es bestehe somit die Gefahr, dass säumigen Kreditnehmern Kosten verrechnet werden, die im Verhältnis zum offenen Betrag unverhältnismäßig hoch sind. Für das Gericht ist außerdem das Ansteigen der Mahnkosten mit jeder weiteren Mahnung nicht nachvollziehbar, erläutern die Konsumentenschützer die Urteilsbegründung.

Außerdem erklärten es die Richter für rechtswidrig, dass den Kunden bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von fünf Prozent pro Jahr zusätzlich zu den jeweiligen Sollzinssätzen und Mahnkosten aufgebrummt werden. Die Klausel würde auch zur Verrechnung von vertraglichen Verzugszinsen ohne Verschulden der Kreditnehmer berechtigen.

"Alle betroffenen Kreditkonten müssen unverzüglich richtig gestellt werden," erklärte AK-Präsident Johann Kalliauer am Donnerstag. Für den Fall, dass Kredite bereits vollständig zurückbezahlt wurden, habe die Bank entsprechende Rückzahlungen zu leisten. Einen gleichen Anspruch sieht die AK auch für andere BAWAG-Kredite mit sinngleichen Klauseln.

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