Banken, macht euer Testament

Bis 1. Juli 2014 müssen rund 150 Banken ihre Sanierungs- und Abwicklungspläne vorlegen.

Was passiert bei der Pleite mit einer Bank? Darüber müssen sich die heimischen Geldinstitute für den jeweiligen Einzelfall bis allerspätestens 1. Juli 2014 Gedanken machen, denn ab dann müssen sie einen Sanierungsplan in der Schublade liegen haben. Das sieht das "Bankeninterventions- und –restrukturierungsgesetz" (BIRG) gemeinsam mit einer Novelle des Bankwesengesetzes vor, das heute den Ministerrat passieren soll. Das BIRG schreibt Banken vor, in einem Abwicklungsplan für den Krisenfall Maßnahmen für eine geordnete Abwicklung oder Reorganisation des Instituts festzuschreiben. Diese Pläne müssen jährlich aktualisiert werden, werden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) geprüft und gegebenenfalls kann die FMA Nachbesserungen verlangen.

Mit den Abwicklungsplänen soll verhindert werden, dass Steuerzahler mit ihrem Geld für die Schieflage heimsicher Geldinstitute aufkommen müssen. Auslöser der Debatte war die Rettung der Hypo Alpe Adria, in die bereits 2,2 Mrd. Euro an Steuergeldern geflossen sind. Diese Gesetze sind allerdings noch kein Bankeninsolvenzrecht, das die Beteiligung der Gläubiger und Sparer an der Sanierung einer zahlungsunfähigen Bank festschreiben wird. Das Bankinsolvenzgesetz wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt, Österreich wartet auf eine gemeinsame Entscheidung der Mitgliedsländer.

Zudem darf die FMA künftig bei Instituten präventiv eingreifen, deren Eigenmittel unter 8,625 Prozent, bzw. deren hartes Kernkapital unter 5 Prozent fällt. Auch wenn sich die wirtschaftliche Lage der Bank signifikant verschlechtert und die FMA vermutet, dass sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann, werden die Kontrolleure Maßnahmen anordnen dürfen.

Bis 1. Juli 2014 müssen rund 150 große Banken und Gruppen die Sanierungs- und Abwicklungspläne vorlegen, bis 1. Juli 2015 müssen alle anderen Institute folgen.

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