Abgestempelt als "arbeitsunfähig": Der steinige Weg zurück in den Arbeitsmarkt

Ausbildungsprojekt bei der Bäckerei Gragger
Menschen mit Behinderung: Wer aus gesundheitlichen Gründen einmal ins Job-Abseits gestellt wurde, findet kaum noch heraus. Ein Grund sind zu starre Gesetze

Ein schweres Burn-out, eine plötzliche psychische Krankheit oder eine Lernschwäche von Kindheit an: Österreichs Gesetzgeber schützt Menschen, denen so etwas widerfährt, zwar finanziell vor dem Absturz in Armut, gibt ihnen aber auch kaum eine Chance, aus dem Abseits in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.

"Viele landen in Tagesstrukturen (früher geschützte Werkstätten genannt. Anm.d. Red.), wo sie weder arbeitslosen- noch pensionsversichert sind", sagt Markus Neuherz, Geschäftsführer von dabei austria, dem Dachverband für berufliche Integration. So gut das Auffangnetz der Tagesstruktur auch sei, so schwierig sei es, dieses zu verlassen und einen Job anzunehmen, kritisiert er. Und das liege nicht an den Menschen selbst, die ja gerne arbeiten gehen wollten, sondern am viel zu starren Gesetz.

23.000 Betroffene

Die meisten der 23.000 Personen mit Behinderung, die in Tageswerkstätten betreut würden, seien nämlich als arbeitsunfähig eingestuft. Die Folge: Sie werden von jeder Qualifizierungsmaßnahme des AMS ausgeschlossen und müssten auf eine Faust ein Unternehmen finden, das sie anstellt. Das Unternehmen bekommt aber nur dann eine Förderung für die Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen, wenn diese einen so genannten Feststellungsbescheid haben. Diesen aber bekommen als arbeitsunfähig eingestufte Menschen erst, wenn sie schon arbeiten. Hier beißt sich sprichwörtlich die Katze in den Schwanz. "Das Gesetz müsste viel flexibler sein", fordert Neuherz.

Und noch einen Nachteil haben arbeitsunfähig geschriebene Personen, die wieder in den Job zurück wollen: Im seltenen Fall, in dem sie eine Firma finden, die sie nimmt und dann den Feststellungsbescheid beantragt, gilt schon nach sechs Monaten der verschärfte Kündigungsschutz. Für behinderte Menschen gilt dieser Kündigungsschutz sonst erst nach vier Jahren Unternehmenszugehörigkeit.

In Wien bemüht sich das Team von "Jobwärts", ein vom Fonds Soziales Wien gefördertes Projekt von Jugend am Werk, Menschen aus geschützten Werkstätten in den Arbeitsmarkt zu bringen. "Wir versuchen, die bürokratischen Hürden zu überwinden", sagen die Jobwärts-Mitarbeiter. Das gelinge immer wieder, sei aber mühsam. In den Bundesländern sei das meist gar nicht möglich. Manche würden die Tür zum Jobmarkt für diese Menschen mit Behinderung komplett verschließen.

Finanzieller Vorteil

Das aber widerspreche dem Recht auf Arbeit für jeden und damit der UN-Konvention, die auch Österreich unterzeichnet habe, betont man bei Jobwärts. Außerdem sei es für die Steuerzahler auch finanziell von Vorteil, wenn Menschen von Tagesstrukturen in den Arbeitsmarkt wechselten. Unternehmen bekämen zwar Subventionen für die Einstellung von behinderten Menschen, das sei aber weniger, als Tagesstrukturen kosteten.

Tätigkeiten gebe es genug: Regale einräumen, Brot backen oder in Büros unterstützen. Rewe, der oberösterreichische Holzofenbäcker Gragger und auch der ÖAMTC arbeiten seit Jahren mit behinderten Menschen. Stefan G. (Name geändert), von Geburt an lernschwach, ist den Mitarbeitern eines ÖAMTC-Stützpunkts inzwischen ans Herz gewachsen. Die Belegschaft hat sich entschlossen, einfache Teile ihrer Arbeit, die ihnen ohnehin bald über den Kopf gewachsen wäre, an Stefan zu übertragen. Er begrüßt Kunden, schlichtet Produkte in den Regalen des ÖAMTC-Shops, überprüft die Preise und hilft den Technikern. "Er ist handwerklich sehr begabt, hat Staubsauger repariert, bevor er zu uns kam", erzählt Nasila Berangy-Dadgar, Migrationsbeauftragte beim ÖAMTC. Stefan bringt Reifen in die Werkstätte, reicht die Werkzeuge und hat beim Diversity-Training, das alle Mitarbeiter des ÖAMTC durchlaufen müssen, einen bemerkenswerten Satz gesagt: "Immer für alles offen sein und ein zweites Mal hinschauen", erzählt Berangy-Dadgar.

Abgestempelt als "arbeitsunfähig": Der steinige Weg zurück in den Arbeitsmarkt
Kurier Lehrredaktion, Inklusion,

Eine Hilfe für junge Menschen mit Behinderung zur Job-Vorbereitung gibt es auch im Medienhaus KURIER: Ein vom FSW finanziertes Projekt von Jugend am Werk trainiert sie im Schreiben von eMails, Kommunizieren mit Kollegen und "richtigem" Telefonieren.

Feststellungsbescheid

Dieser Bescheid, ausgestellt vom Sozialministerium, erklärt, dass die jeweilige Person eine Behinderung hat. Sie ist damit allerdings arbeitsfähig. Unternehmen, müssen pro 25 Beschäftigte eine Person mit Behinderung einstellen oder eine so genannte Ausgleichstaxe (ab 248 Euro pro Monat und Person) zahlen. Für Beschäftigte mit Feststellungsbescheid gilt ab dem vierten Jahr Firmen-Zugehörigkeit ein Kündigungsschutz.

Tagesstruktur

Menschen, die in geschützten Werkstätten arbeiten, müssen eine Genehmigung des jeweiligen Landes-Sozialamts haben. Häufig sind sie als arbeitsunfähig eingestuft.

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