Privatkonkurs: Mindestquote fällt weg

Privatkonkurs: Mindestquote fällt weg
Die Dauer der Abschöpfung fällt außerdem von sieben auf fünf Jahre.

Ab 1. November gelten neue Regeln für den Privatkonkurs. Damit ist künftig keine Mindestquote mehr nötig. Aus Sicht der Schuldenberatung ermöglicht das künftig auch Menschen mit sehr geringem Einkommen oder sehr hohen Schulden, sich mit einem Privatkonkurs zu entschulden. Künftig müssen nur mehr fünf statt sieben Jahre lang alle Einkommen über dem Existenzminimum abgeliefert werden (Abschöpfung).

Als Übergangsregel dürften Betroffene auch in derzeit schon laufenden Fällen einen Antrag auf Restschuldbefreiung ohne Mindestquote stellen. Damit müssen sie nicht mehr die Quote aus dem Existenzminimum bedienen. "Für betroffene Menschen bedeutet das eine große Erleichterung, die schon jetzt in den Schuldenberatungen bemerkbar ist", sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen, in einer Aussendung. Damit könne die Schuldenberatung Menschen eine Perspektive anbieten, "egal wie hoch die Schulden sind und auch wenn nur ein geringes Einkommen vorliegt".

Kommentare