2016 wird die Privatnutzung des Dienstwagens teurer

Entscheidend ist auch bei der Einstufung, ob das Auto einen CO2-Ausstoß von mehr als 130 Gramm hat.
Änderung betrifft nicht nur Neuzulassungen. CO2-Ausstoß mitentscheidend. Auch für Pendler ändert sich einiges.

Im neuen Jahr verteuert sich die Privatnutzung von Dienstwägen. Nutzt man einen Firmen-Pkw mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 130 Gramm je Kilometer auch privat, dann erhöht sich der monatlich anzusetzende Sachbezugswert von derzeit 1,5 Prozent (maximal 720 Euro) der Anschaffungskosten auf 2 Prozent (maximal 960 Euro), rechnete am Mittwoch der ÖAMTC in einer Aussendung vor.

Zum Kommentar von Horst Bauer: "Dienstwagen-Roulette"

Diese Regelung gilt für sämtliche Dienstwagen mit Privatnutzung, nicht nur für Neuzulassungen. Für Arbeitnehmer die mit dem Dienstwagen weniger als 500 Kilometer pro Monat privat fahren, besteht auch weiterhin die Möglichkeit den halben Sachbezug anzusetzen. Für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von Null Gramm je Kilometer (z.B. Elektroautos) entfällt der Sachbezug gänzlich.

Zwei von drei Neuzulassungen bereits für Firma

Die Änderung betrifft einen immer wichtigeren Bereich für die Autoindustrie. Mittlerweile sind zwei von drei neu zugelassenen Pkw bereits Firmenwagen.

Änderungen gibt es auch beim Verkehrsabsetzbetrag. Dieser steht all jenen zu, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen. Ab dem Jahr 2016 wird der Arbeitnehmerabsetzbetrag (bisher 54 Euro) in den Verkehrsabsetzbetrag (bisher 291 Euro) integriert und die Summe wird auf 400 Euro pro Jahr erhöht.

Pendler

Ebenfalls auf Änderungen einstellen müssen sich die Pendler. Bei einem jährlichen Einkommen von maximal 12.200 Euro und einem bestehenden Anspruch auf Pendlerpauschale erhöht sich ab 2016 der Verkehrsabsetzbetrag auf 690 Euro. Dieser vermindert sich zwischen Einkommen von 12.200 Euro und 13.000 Euro gleichmäßig bis auf den regulären Verkehrsabsetzbetrag von 400 Euro.

Der bisherige Pendlerzuschlag wird durch eine neue Regelung ersetzt. Arbeitnehmer, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen, erhalten ab dem Jahr 2016 eine Gutschrift in der Höhe von 50 Prozent bestimmter Werbungskosten, insbesondere den Sozialversicherungsbeiträgen, maximal jedoch 400 Euro. Würde jedoch auch eine Pendlerpauschale zustehen, dann erhöht sich dieser maximale Erstattungsbeitrag auf 500 Euro.

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