2016 weniger Einnahmen aus Finanzstrafverfahren

7.674 Selbstanzeigen im Jahr 2016.
85,7 Mio. Euro im Jahr 2016. Im Jahr davor waren die Einnahmen wegen etlicher Großverfahren sehr hoch.

Die Einnahmen aus Finanzstrafverfahren haben sich 2016 wieder auf normalem Niveau eingependelt. Die Summe der festgesetzten Strafen betrug laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung 85,7 Mio. Euro. 2015 waren die Einnahmen auf 675,9 Mio. Euro hochgeschnellt, weil einige Großverfahren abgeschlossen wurden. In den vergangenen sieben Jahren nahm der Fiskus durchschnittlich 178 Mio. Euro ein.

Die Zahl der Verfahren liegt seit 2010 konstant im hohen vierstelligen Bereich. 2016 waren es mit 8.456 Fällen etwas weniger als in den Jahren zuvor. 2015 wurden 995 verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren eingestellt, 2016 waren es 1.301, teilte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) auf Anfrage des Nationalratsabgeordneten Kai Jan Krainer (SPÖ) mit.

Von den 7.674 eingelangten Selbstanzeigen hatten 6.933 eine strafbefreiende Wirkung.

Von Schmuggel bis Steuerhinterziehung

Eine Aufschlüsselung der Strafen nach Delikten gibt es mangels elektronisch auswertbarer statistischer Daten nicht. Vom Finanzstrafgesetz umfasst sind unter anderem Abgabenbetrug, Steuerhinterziehung, Schmuggel oder Zollvergehen.

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