Worauf bei mangelhafter Ware zu achten ist

Worauf bei mangelhafter Ware zu achten ist
Beim Händler können gesetzliche Gewährleistungsrechte oder vertragliche Garantien geltend gemacht werden.

Wenn das Handy unterm Christbaum zwar neu, aber defekt ist oder die neue Daunenjacke die Federn verliert, können beim Händler gesetzliche Gewährleistungsrechte oder vertragliche Garantien geltend gemacht werden.

Gewährleistung Die Gewährleistung des Händlers ist gesetzlich geregelt. Tritt binnen der ersten sechs Monate nach dem Kauf ein Schaden auf, so gilt die Annahme, dass der Defekt beim Kauf schon vorhanden war. Der Käufer kann eine Reparatur in „angemessener Zeit“ oder den Austausch der Ware verlangen. VKI-Expertin Renate Wagner: „Der Konsument kann zwischen den beiden Varianten wählen. In der Praxis wird eher verbessert als ausgetauscht. Nur wer hartnäckig bleibt, bekommt ein neues Gerät.“ Wenn Austausch oder Reparatur nicht möglich sind, bleibt noch die Vertragsauflösung oder eine Preisminderung.

Garantie Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die von Bedingungen wie etwa der Inanspruchnahme von Serviceleistungen abhängig gemacht werden kann. Die Hersteller können ihre Garantieverpflichtung nach eigenem Ermessen gestalten und auch nach eigenem Ermessen einschränken.

Umtausch Fristen für den Umtausch einer Ware gibt es nicht. Denn mit dem Umtausch einer Ware ist es wie mit der Garantie. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Die Entscheidung liegt allein beim Händler. Wagners Rat an die Konsumenten: „Wer sichergehen will, der muss sich das Recht auf Umtausch auf der Rechnung vermerken lassen.“

Gutscheine Gutscheine können nicht umgetauscht oder zu Geld gemacht werden. Der Händler hat die Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer zu beschränken. Geht das Unternehmen in Konkurs, können Gutscheine nicht mehr eingelöst werden. Der Konsument kann seine Forderungen dann nur noch beim Masseverwalter einbringen.

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