Wirkungsvoller Schutz für Käufer und Verkäufer

APA5368820-3 - 28092011 - WIEN - ÖSTERREICH: Themenbild: Eine Rechnung, Geldscheine und ein Taschenrechner. Illustratiion zum Thema Währung, Schulden und Euro aufgenommen am 26. September 2011. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
Die Raiffeisen-Bankengruppe als starker Partner im Dokumenten- und Garantiegeschäft.

Unverzichtbare Grundlage jeder erfolgreichen wirtschaftlichen Transaktion ist die finanzielle Sicherheit eines Unternehmens, sowohl im Inland, als auch im Ausland. Die Raiffeisen-Bankengruppe ist aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und ihres exzellenten Knowhows der richtige Partner für internationalen Erfolg. Unternehmer können sich mit allen Fragen, vom Einsatz von Akkreditiven und Garantien bis zur Strukturierung komplexer Geschäfte inklusive der Erstellung der benötigten Dokumente bis hin zu Möglichkeiten der Finanzierung an die Experten der Raiffeisen wenden.

Bei einem Akkreditiv handelt es sich um ein unwiderrufliches Zahlungsinstrument, das für die Absicherung von Warenlieferungen und Leistungen im Außenhandel herangezogen wird. Ein Akkreditiv ist die Verpflichtung einer Bank, im Auftrag des Importeurs bzw. Auftraggebers, dem Exporteur bzw. Begünstigten bei fristgerechter Vorlage konformer Dokumente einen bestimmten Betrag sofort oder zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt zu zahlen.

Importakkreditive werden eingesetzt, wenn ein Importeur sicherstellen will, dass er die Lieferung/Leistung nur dann bezahlen muss, wenn aufgrund akkreditivkonformer Dokumente bewiesen ist, dass die Lieferung/Leistung erfolgt ist.

Besteht noch kein Vertrauensverhältnis zum Vertragspartner oder wird in ein wirtschaftlich bzw. politisch risikoreiches Land geliefert, kommen Exportakkreditive zum Einsatz. Mit Einlangen eines Exportakkreditivs verfügt der Exporteur über die Sicherstellung der Zahlung durch die Haftung der eröffnenden Bank, wenn er akkreditivkonforme Dokumente fristgerecht unter dem Akkreditiv einreicht.

Es ist durchaus sinnvoll, zum eigenen Schutz und zum Schutz des Kunden vertragliche Verpflichtungen durch eine Bankgarantie besichern zu lassen. Die Experten der Raiffeisen-Bankengruppe unterstützen jedes Unternehmen sowohl bei der Formulierung bzw. Überprüfung von Garantietexten als auch deren Abwicklung. Unterschieden werden folgende Garantien:

  • Bei der Zahlungsgarantie wird der Anspruch des Verkäufers auf Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer bei Fälligkeit gesichert.
  • Die Liefer- und Leistungsgarantie besichert die Erbringung einer vertraglich vereinbarten Lieferung oder Leistung.
  • Die Anzahlungsgarantie besichert die Rückzahlung einer erhaltenen Anzahlung im Falle der Nichterfüllung der vertraglichen Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung.
  • Die Bietgarantie wird oft bei internationalen Ausschreibungen verlangt und soll sicherstellen, dass der Anbieter seine mit dem Angebot verbundenen Verpflichtungen erfüllt.
  • Die Erfüllung von Gewährleistungsverpflichtungen besichert man mit der Gewährleistungsgarantie.
  • Die Haftrücklassungsgarantie besichert die Rückzahlung des bereits im Voraus ausbezahlten Haftrücklassbetrags für den Fall, dass Gewährleistungsverpflichtungen nicht erfüllt werden.
  • Die Garantie kann von der Bank direkt an den Begünstigten oder indirekt an eine Bank erstellt werden. Ein weiteres Sicherungsinstrument ist der Stand-by Letter of Credit, der in der Struktur einem Akkreditiv entspricht.

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