Christian Louboutin verliert vor Schweizer Gericht

Christian Louboutin verliert vor Schweizer Gericht
Der französische Designer wollte seine rote Sohle als Marke eintragen lassen.

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Schuhdesigners Christian Louboutin abgewiesen. Der Franzose wollte die von ihm kreierten Damenschuhe mit der berühmten roten Sohle in der Schweiz als Marke eintragen lassen.

Nur dekoratives Element

Im Gegensatz zu Louboutin kommt das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen in seinem Urteil zum Schluss, dass die roten Schuhsohlen bei den Käuferinnen primär als "dekoratives Element" wahrgenommen würden und nicht als Marke. Sie würden in der Schweiz als Gemeingut wahrgenommen, schreibt das Gericht weiter. Zudem habe die Vorinstanz aufgezeigt, dass Damenschuhe mit farbigen Sohlen von verschiedenen Herstellern angeboten würden.

Dass die roten Sohlen im EU-Raum und weiteren Ländern wie China, Russland oder Australien Markenschutz genießen, habe für die Schweiz keine präjudizielle Wirkung, halten die Richter fest. Bezüglich der Käuferinnen der hunderte Euro teuren Schuhe gehen die St. Galler Richter übrigens von Frauen "mit einem leicht erhöhtem Modebewusstsein" aus.

Das letzte Wort ist aber womöglich noch nicht gesprochen: Das Urteil kann ans Schweizer Bundesgericht weitergezogen werden.

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