Lichter vs. Jazz Gitti: Verwirrung im Prozesskrimi

Lichter vs. Jazz Gitti: Verwirrung im Prozesskrimi
Klage abgewiesen, Berufung eingereicht, nur Lichter weiß von nichts.

Wir erinnern uns: Die Künstler- und Eventmanagerin Marika Lichter (67) forderte von Sängerin Jazz Gitti (71) ein Honorar, da sie einst den Erstkontakt für deren ORF-"Dancing Stars"-Teilnahme hergestellt habe. Es gebe weder eine schriftliche Vereinbarung mit Lichters Agentur noch habe sie eine Vollmacht für diese Behauptung, konterte Jazz Gitti damals via Facebook.

Das Ganze ging schließklich vors Bezirksgericht Korneuburg – Streitwert: 7500 Euro. Die Zivilklage wurde abgewiesen. Das mündliche Urteil erging am 29. Mai.

Grundsätzlich habe es eine Vermittlungstätigkeit von Frau Lichter gegeben, verwies der Richter auf das Jahr 2011. Für 2016, das Jahr in dem Jazz Gitti an der Unterhaltungsshow teilnahm, war "das allerdings von keinerlei Relevanz", so Richter Gert Lauermann wörtlich, der empfahl, zukünftig schriftliche Verträge abzuschließen.

So weit so gut.

Nun aber beginnt die große Verwirrung. Denn: Gegen das klagsabweisende Urteil wurde im Namen Lichters das Rechtsmittel der Berufung angemeldet, welches (bis 13. Juli) nicht zurückgezogen wurde.

Nur: Lichter wusste gar nichts davon und zeigte sich auf KURIER-Nachfrage ziemlich überrascht: "Ich habe das Ganze abgehakt, das interessiert mich nicht mehr. Ich weiß nichts von einer Berufung – und ich denke auch nicht daran. Ich schau’ in die Zukunft und nicht zurück. Ich habe erst heute für mein neues Buch einen wichtigen Satz geschrieben: Weinerliches Zurückblicken ist unerwünscht. Und genau so sehe ich das", erzählte sie überzeugt.

Lichters Autobiografie "Mut kann man nicht kaufen: Das war’s noch lange nicht" erscheint übrigens am 25. September. Unberufen.

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