Gina-Lisa Lohfink: "Gehe lieber ins Gefängnis"

Gina-Lisa Lohfink muss 20.000 Euro Strafe zahlen.
Lohfink wurde im Prozess um eine angebliche Vergewaltigung schuldig gesprochen. Jetzt nimmt sie zum Urteil Stellung.

Sie wurde schuldig gesprochen: Aber wird sie das Urteil annehmen?

hatte zwei Männer der Vergewaltigung bezichtigt. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah jedoch keine Anhaltspunkte für die Vorwürfe und verhängte jetzt eine Strafe in der Höhe von 20.000 Euro wegen falscher Verdächtigung. Nun nahm Lohfink zu dem Urteil Stellung.

Lohfink: "Verurteilt, weil ich aussehe, wie ich aussehe"

"Irgendwie hatte ich das Gefühl schon vorher, dass ich verurteilt werde. Wäre es wenigstens Aussage gegen Aussage gewesen, aber ich wurde verurteilt, weil ich aussehe wie ich aussehe", zitiert die Zeitschrift Gala die ehemalige "Germany's Next Topmodel"-Kandidatin.

Gegenüber RTL sagte Gina-Lisa nach der Urteilsverkündung: "Warum sollte ich lügen? Es gibt für mich gar keinen Grund zu lügen. Ich bin so nicht erzogen worden. Ich bin nicht der Mensch, der lügt oder Märchen erzählt."

"Ich bin garantiert nicht hier, um berühmt zu werden. Das war ich ja schon. Wenn ich Presse haben will, dann gute. Was die zwei Männer mit mir gemacht haben, werde ich immer in mir tragen. Diese Wunden habe ich mein Leben lang", so Lohfink weiter.

Gina-Lisa Lohfink: "Gehe lieber ins Gefängnis"
ABD0031_20160622 - Das deutsche Model Gina-Lisa Lohfink kommt am 22.06.2016 zu einem Prozess am Amtsgericht in Seligenstadt (Hessen). Hier wird ein Schadensersatz-Streit zwischen Lohfink und dem Partysänger Tobee verhandelt. Foto: Boris Roessler/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Burkhard Bennecken, der Verteidiger des deutschen Starlets meinte nach der Verhandlung: "Das Urteil ist für mich ein Skandal. Ich mach mir wirklich Sorgen um alle Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen."

"Gehe lieber ins Gefängnis"

Sollten Lohfink und ihr Anwalt Berufung einlegen, käme es zu einem neuen Prozess vor dem Berliner Landgericht.

Gina-Lisa hatte bereits im Vorfeld gegenüber der Bild angekündet: "Mein größer Wunsch wäre ein Freispruch, dass endlich alles ein Ende hat. Was gar nicht geht, wenn ich verurteilt werde, dann würden wir wieder in Berufung gehen."

Gina-Lisa Lohfink: "Gehe lieber ins Gefängnis"
ABD0007_20160808 - BERLIN - DEUTSCHLAND: Das Model Gina-Lisa Lohfink kommt mit ihren Anwälten Christian Simonis (l) und Burkhard Benecken am 08.08.2016 ins Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Ihr wird laut Gericht vorgeworfen, 2012 bewusst wahrheitswidrig eine Vergewaltigung durch zwei Männer angezeigt zu haben. Foto: Jörg Carstensen/dpa. - FOTO: APA/dpa-POOL/Jörg Carstensen

Damals behauptete sie: "Wenn es irgendwann nicht mehr geht, dann, habe ich schon gesagt, gehe ich freiwillig, kein Problem, lieber in den Knast und spende das Geld lieber Menschen, die kein Essen haben, krank sind oder Menschen, die das einfach brauchen."

Lohink schuldig gesprochen

Gina-Lisa Lohfink hatte Fussballer Pardis F. (28) und Club-Manager Sebastian C. (33) beschuldigt, sie im Sommer 2012 zum Sex gezwungen zu haben. Die beiden Männer hatten von einvernehmlichem Sex mit Lohfink gesprochen. Diese hingegen hatte ausgesagt, dass ihr K.o.-Tropfen verabreicht worden sein könnten. Ein Gutachter hatte den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen jedoch ausgeschlossen.

Staatsanwältin Corinna Gögge begründete den Schuldspruch mit den Worten: "Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt."

Die früheren Ermittlungen gegen die beiden Männer waren von der Staatsanwaltschaft bereits früher eingestellt worden. Der TV-Star hatte daraufhin einen Stafbefehl wegen Falschaussage erhalten, wogegen Lohfink Widerspruch eingelegt hatte.

Die 29-Jährige hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Die Männer waren von den Vorwürfen schon früher freigesprochen worden.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Lohfink sagte in ihrer letzten Stellungnahme unter Tränen, was die beiden Männer ihr angetan hätten, sei pervers und gemein gewesen. Sie habe den Sex nicht gewollt und auch nicht gefilmt werden wollen. Die Anklage hatte eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro beantragt. Staatsanwältin Corinna Gögge sagte: "Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden.Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt." Das Gericht entschied auf 80 Tagessätze je 250 Euro als Strafe. Der Vorwurf gegen Lohfink habe sich bestätigt. Sie habe bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Lohfink habe allerdings den Männern signalisiert und gesagt, dass sie das Filmen nicht wollte.

Buhrufe aus dem Publikum

Der Urteilsspruch wurde mit Buhrufen aus dem Publikum quittiert. Lohfink verließ weinend den Gerichtssaal. Ein Gutachter hatte zuvor den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das ergebe sich aus den Videofilmen, die in der Sexnacht gemacht wurden, sagte der Medikamenten- und Drogenexperte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink sei damals wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für K.-o.-Tropfen. Unter deren Wirkung könne man keine Pizza bestellen und mit der Managerin telefonieren, betonte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink hatte ausgesagt, dass ihr K.-o.-Tropfen verabreicht worden sein könnten.

Die damaligen Ermittlungen gegen die beiden Männer wegen der Vergewaltigungs-Anzeige waren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Lohfink, die früher Kandidatin bei der Sendung "Germany's next Topmodel" gewesen war, erhielt daraufhin einen Strafbefehl wegen Falschaussage. Dagegen legte sie Widerspruch ein.

Strengeres Sexualstrafrecht in Deutschland

Die als Zeugen geladenen Männer im Alter von 28 und 33 Jahren hatten in Befragungen von einvernehmlichem Sex mit Lohfink gesprochen. Der 28-Jährige hatte einen Strafbefehl wegen Verbreitung der Sex-Videos akzeptiert, der andere will noch dagegen vorgehen. Der Fall hatte in Deutschland die "Nein heißt Nein"-Debatte über ein strengeres Sexualstrafrecht befeuert. Der Deutsche Bundestag hat die verschärften Regeln im Juli beschlossen.

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