Wedel wehrt sich gegen neue Anschuldigungen

Dieter Wedel
Dieter Wedel ließ über seinen Anwalt verkünden: "Jedes Maß an Rechtsstaatlichkeit verloren gegangen."

Der Regisseur Dieter Wedel (75) wehrt sich über seinen Anwalt gegen neue Anschuldigungen. "Offenkundig ist durch den provozierten 'Berichterstattungs-Tsunami' über unseren Mandanten jedes Maß an Rechtsstaatlichkeit verloren gegangen", ließ Wedel am Donnerstag in Hamburg über den Rechtsanwalt Michael Philippi mitteilen.

"Hier wird mehr oder minder bekannten Schauspielerinnen, legitimiert und befeuert durch die 'MeToo-Debatte', medial ein uneingeschränktes Forum für subjektiv begründete Unterstellungen geboten", hieß es weiter. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung werde unterlaufen und außer Kraft gesetzt, Wedel werde "auf der Basis nicht bewiesener Anschuldigungen öffentlich an den Pranger gestellt". Es sei an der Zeit, "wieder rechtsstaatliche Grenzen" auch für sogenannte Verdachtsberichterstattung zu ziehen.

Zuletzt erschien in der Wochenzeitung Die Zeit ein Interview mit Iris Berben, in dem diese erzählte, Wedel habe sie Ende der 70er-Jahre am Set der Fernsehserie "Halbzeit" gedemütigt, nachdem sie eine Einladung zum Essen abgelehnt habe. Er habe sie dann am Set eine Szene "sicher mehr als dreißig Mal" wiederholen lassen.

Wedel wehrt sich gegen neue Anschuldigungen
Dieter Wedel.

Wedel ließ seinen Anwalt mitteilen: "Im Übrigen besteht die Zusammenarbeit zwischen einem Regisseur und Schauspielern darin, einen Text einzustudieren und wenn es nötig ist, solange zu repetieren, bis der Schauspieler seine Höchstleistung bringt." Es sei "absurd, wenn diese Arbeit nun als reine Schikane dargestellt und in einen Kontext mit subjektiv empfundenen angeblich zurückgewiesenen 'Avancen' gegenüber Schauspielerinnen gestellt wird".

Wedels Name kursiert seit Anfang 2018 im Zuge der MeToo-Debatte. Im Zeit-Magazin erhoben mehrere Schauspielerinnen schwere Vorwürfe gegen den Regisseur, die bis hin zum erzwungenen Sex reichten. Wedel widersprach den Anschuldigungen per eidesstattlicher Erklärung.

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