Zwei Jahre Sperre für Ex-Mountainbiker Weiss

Zwei Jahre Sperre für Ex-Mountainbiker Weiss
Die Unabhängige Schiedskommission hat in einem Dienstagabend veröffentlichten Urteil den Ex-Mountainbiker und nunmehrigen Triathleten Michael Weiss für zwei Jahre bis November 2013 für alle Wettkämpfe gesperrt.

Der 30-Jährige wurde von der letzten Berufungsinstanz des österreichischen Sports wegen Anwendung einer verbotenen Methode im Herbst 2005 bestraft.

Die Schiedskommission revidierte damit das Urteil der Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA), die Weiss im September 2010 freigesprochen hatte. Der seit zwei Jahren in Colorado in den USA lebende Weiss hat nun die Möglichkeit, vor dem Obersten Sportgericht in Lausanne gegen die Sperre zu berufen. Der Niederösterreicher war 2008 zum Triathlon gewechselt und war im Mai 2010 in Utah (St. George) der erste österreichische Sieger eines Ironman-Bewerbs. Heuer gewann er die Triathlon-Cross-WM (XTerra-WM) auf Hawaii. Weiss war für die APA für eine Stellungnahme am Dienstag vorerst nicht erreichbar.

Gegen ihn war aufgrund einer Aussage des Ex-Radprofis Bernhard Kohl vor der Soko Doping, Weiss sei zur Blutabnahme bei der Blutplasmapheresestation Humanplasma gewesen, ein Dopingverfahren eingeleitet worden. Die Rechtskommission stellte 2010 denn auch fest, dass Weiss "unzweifelhaft" dort gewesen sei. Weil Kohl seine früheren Aussagen in dem Verfahren aber nicht wiederholen wollte, erfolgte "im Zweifel" der Freispruch.

Der damals für den Mountainbike-Olympiateilnehmer Weiss zuständige Radsportverband und die NADA legten dagegen Berufung ein. Die fünfköpfige Schiedskommission unter Vorsitz des Juristen Peter Döller gab am Dienstag in dem Überprüfungsverfahren dem Einspruch statt.

Beim Radprofi Josef Kugler, der wegen eines Dopingvergehens vom Herbst 2005 für zwei Jahre gesperrt worden war, bestätigte die Schiedskommission nach Einspruch des Athleten am Dienstag hingegen die von der Rechtskommission der NADA verhängte Sperre. Kugler war in einem Fall, der ähnlich wie jener von Weiss gelagert war, ab 20. Dezember 2010 für zwei Jahre gesperrt worden. Kugler kann ebenfalls vor dem Obersten Sportgericht berufen.

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