Doping: BK dementiert Dürr-Vorwürfe gegen Gandler

ÖSV-MEDIENTERMIN BIATHLON: GANDLER
Dürr soll den Ex-Sportchef für Langlauf und Biathlon der Mitwisserschaft bezichtigt haben.

Das Österreichische Bundeskriminalamt (BK) bzw. Chefermittler Dieter Csefan hat am Freitag gegenüber der APA - Austria Presse Agentur die Vorwürfe der "FAZ", wonach Johannes Dürr in einem Gespräch mit Anti-Doping-Ermittlern Markus Gandler Mitwisserschaft vorgeworfen hat, dementiert.

"Ich kann Ihnen bestätigen, dass er (Dürr, Anm.) bei uns keine Angaben gemacht hat bezüglich des Herrn Gandlers, sonst würde Herr Gandler bei uns als Beschuldigter geführt werden und das ist er nicht. Ich habe keine Ahnung, woher das kommt", sagte Csefan.

Dürr war bei den Olympischen Spielen 2014 des Dopings überführt worden und nach seiner Sperre mit Eigenblut-Doping laut seinen Aussagen bis Dezember 2018 fortgesetzt. Er ist Kronzeuge in den Ermittlungen rund um das Netzwerk des Erfurter Arztes Mark S., seine Darstellungen in einer im Jänner ausgestrahlten ARD-Doku hatten die Ermittlungen ins Rollen gebracht.

Dürr unter Schweigepflicht

Dürr war im vergangenen Sommer bei einer sogenannten "FuckUp"-Night, bei der Betroffene über ihr berufliches Scheitern, Fehler und den Weg zurück schildern, damit andere davon lernen können, aufgetreten. Dürr hatte am 5. Juli 2018, befragt zur Rolle des ÖSV und Doping, zwar von keiner aktiven Unterstützung, aber von einer Art stillschweigender Duldung berichtet. Der ÖSV hatte daraufhin eine Einstweilige Verfügung gegen Dürr erwirkt sowie einen Widerruf verlangt.

Diese Verfügung ist nach wie vor aufrecht und wird laut dem deutschen Rechtsanwalt von Dürr, Dr. Michael Lehner, Ende April, allerdings von einem österreichischen Anwalt, behandelt. Lehner sieht die Einstweilige Verfügung als Meinungsäußerung an, wie er am Freitag im Gespräch mit der APA - Austria Presse Agentur erklärte. "Ich empfinde es als Meinungsäußerung, das kann man rechtlich unterschiedlich werten. Ich denke, Johannes Dürr hat dort eine Meinung gesagt, dass die Oberen, ich formuliere es in meinen Worten, die Augen verschließen. Wenn jetzt nach Ermittlungen, lassen wir die Aussagen von Johannes Dürr weg, ein Herr Heigl mit reinkommt zum Beispiel als Cheftrainer. Dann der Gandler möglicherweise auch, dann ist so eine Meinungsäußerung allemal zulässig nach deutschrechtlicher Überlegung. Ich bin aber kein österreichischer Rechtsanwalt."

"Nicht auf einem Athleten rumprügeln"

An jenem Abend in Wattens im Juli des Vorjahres habe sein Schützling jedenfalls keine Namen genannt. Und der erfahrene Sportrechtler rät dem ÖSV sogar die Zurücknahme dieser Verfügung. "Ich empfehle dem österreichischen Verband, seine Verfügung zurückzunehmen und Johannes Dürr dankbar zu sein für das, was er bislang ausgesagt hat und was eben auch durch die Staatsanwaltschaft erfolgreich veranlasst werden konnte. Sie sollten sich vielleicht besser um ihre Trainer kümmern und sonstige Organisation", sagte Lehner am Freitag in Heidelberg in einem APA-Telefonat. Es sei zwar schwierig, dies "als Deutscher" zu sagen, "aber ich gucke auch gern auf die eigenen Verbände."

Allein am Beispiel des Ex-Cheftrainers Gerald Heigl sei ein gewisses Kommen und Gehen zu registrieren gewesen. "Man sollte nicht auf einem Athleten rumprügeln und ihm den Mund verbieten, sondern sollte in seinem eigenen Stall mal ganz gründlich ausforsten." "Der Österreichische Skiverband (ÖSV) gibt zu diesem Thema keine offizielle Stellungnahme mehr ab", meinte ÖSV-Medienbetreuer Bernhard Foidl nach Rücksprache zur APA.

Lehner betreut Dürr auch weiterhin gegenüber der NADA wegen seinem neuen Dopinggeständnis. Der aktuell ins Visier der Dopingfahnder geratene Erfurter Arzt Mark S. sei ihm jedenfalls vor Jahren im Prozess gegen den damaligen Radprofi Stefan Schumacher, den er damals vertreten hat, "sehr aufgestoßen". Man hätte schon damals wegen falscher Zeugenaussagen von Ex-Gerolsteiner-Boss Hans-Michael Holczer oder Mark S. ermitteln müssen, meinte er. "Das ist ein deutsches Großversehen, möglicherweise, wenn man damals beim Gerolsteiner-Prozess richtig nachgehakt hätte, hätte es den Mark S. nicht gegeben."

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