WTV

Strafanzeige gegen Präsident des Wiener Tennisverbands

Wohin rollt die Filzkugel? Ein bitterer Beigeschmack bleibt
Franz Sterba soll an undurchsichtigen Geschäften beteiligt gewesen sein.

Österreichs Tennis-Verband (ÖTV) muss sich in den nächsten Wochen mit einem seiner höchsten Funktionäre herumschlagen: Eine Strafanzeige gegen Vizepräsident Franz Sterba ist derzeit Gegenstand von Ermittlungen. Und zwar in dessen Funktion als Präsident des Wiener Tennis-Verbandes (WTV). Eingebracht wurde die Anzeige im Auftrag der Obleute von fünf der 72 Wiener Tennis-Vereine, Harald Zemen, der mit dem WTV kooperiert hat, hat sich der Klage angehängt. Des Weiteren schienen zwei weitere für den WTV tätige Mitarbeiter in der Strafanzeige auf.

Grund für die Anzeigen gegen Sterba sind mysteriöse Kassenausgänge ohne dazugehörige Rechnungen. Dazu gibt es Jahresabrechnungen von Sterba mit zum Teil fehlenden Belegen. Besonders pikant in der dem KURIER vorliegenden Strafanzeige sind die vom WTV getragenen Leasing- bzw. Versicherungsgebühren für Autos, "... wobei diese Fahrzeuge ausschließlich von der Familie Dr. Franz Sterba (und dessen Söhne und Gattin) im privaten Bereich benutzt werden und in deren Haus geparkt sind", wie es heißt. Sogar ein Porsche 911 befand sich darunter (Kosten rund 32.000 Euro pro Jahr).

Schaden für Österreichs Tennissport

Auch der Verkauf einer Tennishalle in der Wehlistraße erzeugt Kopfschütteln ("Was geschah mit dem Geld?", fragt ein Funktionär).Was passiert beim ÖTV mit Sterba? "Wir warten, wie die Behörden nun reagieren und hoffen, dass Präsident Sterba alles aufklären kann", sagt ÖTV-Präsident Robert Groß, der betont, "dass der ÖTV nichts mit der Geschäftsgebarung der Landesverbände zu tun hat." Allerdings spricht der ÖTV-Boss "von einem großen Schaden für Österreichs Tennissport."

Der ehemalige IBM-Manager Sterba sieht hinter der Anzeige eine Kampagne "eines ehemaligen Mitarbeiters, von dem sich der WTV Anfang des Jahres aufgrund fortgesetzten Fehlverhaltens trennen musste" und gegen den er ebenso rechtliche Schritte einleiten werde.

In allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung.

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