Keine Zusatzstrafe für Hütthaler

Keine Zusatzstrafe für Hütthaler
Einen Tag nach Walter Mayer stand mit Lisa Hütthaler die nächste Doping-Sünderin vor Gericht.

Bei der Justiz ist derzeit "Reinemachen" gegen Doping-Sünder angesagt. Nur wenige Stunden, nachdem der ehemalige ÖSV-Betreuer Walter Mayer zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt wurde, hatte sich die Triathletin Lisa Hütthaler am Donnerstag wegen Weitergabe von verbotenen Doping-Präparaten im Bezirksgericht Wien-Fünfhaus zu verantworten.

Die 28-jährige, die im März 2009 im KURIER erstmals Doping-Hintermänner genannt hatte, legte ein umfassendes Geständnis ab, was sich bei der Strafbemessung für sie bezahlt machte.

Richter Christian Fink sprach die Sportlerin, die im März 2008 des Blutdopings überführt und von der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria (NADA) für 18 Monate gesperrt worden war, nach dem § 22a Anti-Doping-Gesetz schuldig.

Er sah allerdings von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab: Hütthaler war 2009 wegen Bestechung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden, nachdem sie einer Mitarbeiterin im WADA-Labor in Seibersdorf Geld angeboten hatte, wenn im Gegenzug ihre Doping-B-Probe negativ ausfalle.

Fünf Monate sind genug

Der Richter befand, bei einer Gesamtbetrachtung sei eine insgesamt fünfmonatige Bewährungsstrafe angemessen, zumal Hütthaler ein reumütiges Geständnis abgelegt und an der Aufklärung von Doping-Vergehen mitgewirkt hatte. Hütthaler hatte unter anderem im Verfahren gegen den Sportmanager Stefan Matschiner ausgesagt und mit diesen belastenden Angaben zu dessen Verurteilung beigetragen.

In ihrem eigenen Verfahren gab Hütthaler zu, sie habe nach ihrer Doping-Sperre ihre nicht mehr benötigten "Restbestände" an EPO und Dynepo loswerden wollen.

Per SMS

Zum einen habe sie sich an den mittlerweile ebenfalls abgeurteilten Ex-Radfahrer Christof Kerschbaum gewandt, der sie einst mit den benötigten illegalen Substanzen versorgt hatte. Kerschbaum habe 20.000 Einheiten EPO zurückgenommen und ihr 250 Euro übergeben, nachdem er sie per SMS davon in Kenntnis gesetzt hatte, dass er für die an sich bereits abgelaufene Charge zwei Abnehmer gefunden hatte ("Deine Sachen sind schon an den Mann gebracht").

Zum anderen habe sie Ende 2008 der Langstreckenläuferin Susanne Pumper um 250 Euro 20.000 Einheiten EPO und 30.000 Einheiten Dynepo verkauft, gab Hütthaler zu Protokoll. Pumper war im Frühjahr 2008 positiv auf EPO getestet und für zwei Jahre gesperrt worden. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Pumper sind mittlerweile eingestellt worden: Das Inverkehrsetzen von verbotenen Substanzen war ihr nicht nachzuweisen, der bloße Besitz ist nicht strafbar.

Einen kleinen Teil ihres Doping-Mittel-Bestands habe sie auch noch einem KURIER-Journalisten überlassen, der die Charge in einem Labor überprüfen ließ, legte Hütthaler abschließend dar.

Nach Rücksprache mit ihrer Anwältin erklärte sich die Triathletin mit dem Urteil einverstanden. Die Bezirksanwältin gab keine Rechtsmittelerklärung ab, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.

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