Keine Sperre für Radprofi Kolobnew durch CAS

Keine Sperre für Radprofi Kolobnew durch CAS
Das Oberste Sportgericht in Lausanne hat im Fall des russischen Radprofis Alexander Kolobnew am Mittwochabend in Lausanne den Einspruch des Radsport-Weltverbandes (UCI) zurückgewiesen.

Das Oberste Sportgericht in Lausanne hat im Fall des russischen Radprofis Alexander Kolobnew am Mittwochabend in Lausanne den Einspruch des Radsport-Weltverbandes (UCI) zurückgewiesen. Damit wird der damalige Katjuscha-Fahrer, bei dem bei der Tour de France 2011 die Substanz Hydrochlorothiazid (HCT) nachgewiesen worden war, nicht gesperrt.

Es bleibt bei der vom russischen Verband ausgesprochenen Verwarnung und einer Geldstrafe von umgerechnet rund 1.200 Euro. Die UCI hatte eine zweijährige Sperre und eine Pönale von 350.000 Euro gefordert.

Der zweifache Vize-Weltmeister hatte vor dem CAS glaubhaft versichert, er habe ein Medikament mit dem verbotenen Wirkstoff auf ärztliche Anweisung gegen seine Gefäßerkrankung eingenommen. Die Sportrichter hielten den Gebrauch aus medizinischen Gründen für gerechtfertigt, zumal der Arzt bereits 2009 die Verschreibung des Mittels angegeben hatte. Der von Katjuscha im Vorjahr entlassene 30-Jährige sucht nun einen neuen Rennstall. Das Diuretikum HCT ist verboten, weil es zur Verschleierung verbotener Substanzen verwendet werden kann.

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