Haftstrafe für Pistorius auf 13 Jahre erhöht

Oscar Pistorius vor Gericht
Das Berufungsgericht erhöhte die Strafe für den früheren Leichtathletik-Star Oscar Pistorius auf mehr als das Doppelte.

Das höchste Berufungsgericht Südafrikas hat die Haftstrafe für den verurteilten Paralympics-Sieger Oscar Pistorius um mehr als das Doppelte verlängert. Der Ex-Sportler muss nun für 13 Jahre und fünf Monate ins Gefängnis, wie Richter Willie Seriti am Freitag in Bloemfontein urteilte. Er hatte vor vier Jahren seine Freundin erschossen.

Eine untere Instanz hatte zuvor gegen Pistorius in Südafrika eine sechsjährige Haftstrafe wegen Mordes verhängt - gegen das aus ihrer Sicht zu niedrige Strafmaß hatte die Staatsanwaltschaft Einspruch eingelegt. Das Berufungsgericht kassierte das aus Sicht der Staatsanwaltschaft "skandalös unangemessene" Urteil des Gerichts in Pretoria aus dem vergangenen Jahr. Das neue Urteil sei "einstimmig" ergangen, sagte Richter Seriti. In knappen Worten verkündete der Berufungsrichter am Freitag die Entscheidung: Das Urteil der Vorinstanz werde "aufgehoben und durch das folgende ersetzt: Der Angeklagte wird zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und fünf Monaten verurteilt."

Pistorius hatte in der Nacht auf 14. Februar 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses erschossen. Der unterschenkelamputierte Sportler beteuerte stets, das Model für einen Einbrecher gehalten und in Panik gehandelt zu haben. Im Oktober 2014 wurde er zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt und ein Jahr später in den Hausarrest entlassen.

"Erschüttert, todunglücklich"

Ein Berufungsgericht sprach ihn jedoch im Dezember 2015 des Mordes schuldig, da er mit seinen Schüssen den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen habe. Die Verurteilung wegen Mordes entspricht im österreichischen oder deutschen Rechtssystem dem Totschlag. Im Juli 2016 wurde Pistorius schließlich zu sechs Jahren Haft verurteilt. Gegen die Strafe legte die Staatsanwaltschaft Einspruch ein.

Der 31-jährige Pistorius war am Freitag nicht im Gericht anwesend. Sein Bruder Carl Pistorius äußerte sich beim Kurzmitteilungsdienst Twitter fassungslos: "erschüttert, todunglücklich, bitter enttäuscht", schrieb er. "Wir haben alle einen unfassbaren Verlust erlitten. Der Tod Reevas war und ist immer noch ein großer Verlust auch für unsere Familie."

Pistorius bleibt nach Angaben von Experten nun noch die Möglichkeit, in letzter Instanz das Verfassungsgericht Südafrikas anzurufen. Der Anwalt der Familie des Ex-Sportlers war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Eine Frage der Rechtspflege

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft begrüßte das Berufungsurteil. Luvuyo Mfaku sagte, die Anklagebehörde habe stets betont, dass es ihr bei der Anfechtung des Urteils nicht um das "Individuum" gegangen sei, sondern um die "Rechtspflege". "Wir hoffen, dass die Familie (Steenkamp) das Kapitel nun abschließen kann", nachdem der "Gerechtigkeit Genüge getan" worden sei.

Die Familie des Opfers ließ durch ihre Anwältin, Tania Koen, mitteilen, sie habe "stets Vertrauen in das Justizsystem gehabt", und das Urteil vom Freitag bestätige sie in dieser Haltung. Doch kein Urteil werde ihnen ihre Tochter "zurückbringen".

Sein Fall vom international gefeierten Athleten zum Todesschützen und die darauf folgende lange juristische Auseinandersetzung hatten weltweit Aufsehen erregt. Der Sprinter Pistorius hatte bei Paralympischen Spielen auf eigens angefertigten Karbon-Prothesen sechs Goldmedaillen gewonnen. In London startete er 2012 als erster beinamputierter Sportler der Geschichte bei den Olympischen Spielen.

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