Gericht bestätigte Haftstrafe gegen Ricco

Gericht bestätigte Haftstrafe gegen Ricco
Ein Berufungsgericht in Toulouse hat die 2010 verhängte zweimonatige Haftstrafe auf Bewährung gegen den italienischen Radprofi Riccardo Ricco bestätigt.

Ricco war im Juni 2010 wegen eines EPO-Dopingvergehens bei der Tour de France 2008 verurteilt worden. Sein Einspruch dagegen wurde nun abgewiesen, zudem erhöhte das Berufungsgericht die ursprüngliche Geldstrafe von 3.000 auf 4.000 Euro.

Ricco hatte im Vorjahr nach dem Ende seiner 20-monatigen Dopingsperre unter anderem die Österreich-Rundfahrt gewonnen, ist derzeit aber neuerlich suspendiert. Der 27-Jährige soll im Februar Eigenblutdoping praktiziert haben. Bei einem neuerlichen Schuldspruch im deshalb derzeit in Italien anhängigen Dopingverfahren dürfte er eine langjährige Sperre ausfassen. Zudem drohen Ricco auch noch in Italien strafrechtliche Konsequenzen.

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