Sportgerichtshof lehnte Salzburg-Einspruch ab

Die "Bullen" hatten in einem Dringlichkeitsantrag den Platz von Fenerbahce im Play-off eingefordert.

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat am Mittwochabend einen Dringlichkeitsantrag von Red Bull Salzburg wie erwartet abgelehnt. Die "Bullen" hatten den Platz von Fenerbahce im Champions-League-Play-off gefordert, weil die Türken ursprünglich von der UEFA wegen eines Manipulationsskandals in der Saison 2010/11 vom Europacup ausgeschlossen worden waren. Dieses Urteil wurde jedoch vom CAS vorübergehend aufgehoben, die endgültige Entscheidung in dieser Causa fällt am 28. August.

Nach den Angaben der Nachrichtenagentur Reuters waren die Salzburger bereits am 9. und 16. August mit einem Protest bei der UEFA gegen den Antritt von Fenerbahce in der Champions-League-Qualifikation gescheitert. Die Mozartstädter zogen gegen den Klub aus Istanbul in der dritten Quali-Runde mit einem Gesamtscore von 2:4 den Kürzeren und müssen nun im Europa-League-Play-off antreten.

Durch die CAS-Entscheidung am Mittwoch konnte das Hinspiel im Champions-League-Play-off zwischen Fenerbahce und Arsenal wie geplant stattfinden.

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