Walter Mayer bleibt lebenslang gesperrt

Walter Mayer bleibt lebenslang gesperrt
Der Einspruch des Ex-ÖSV-Trainer wurde abgewiesen. Dem Salzburger stehen aber weitere Rechtsmittel offen.

Der Einspruch von Ex-ÖSV-Trainer Walter Mayer gegen eine kurz vor Weihnachten 2013 beschlossene lebenslange Sperre durch die Österreichische Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR) ist am Freitag abgewiesen worden. Die Entscheidung der ÖADR ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb einer vierwöchigen Frist kann ein Rechtsmittel erhoben werden.

Die ÖADR hatte sich einer rechtskräftigen Verurteilung des Salzburgers durch das Wiener Oberlandesgericht vom 11. April 2013 angeschlossen, wonach Mayer zu einer Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Die Sachlage sei schon damals dermaßen klar gewesen, dass man ohne weiteres Beweisverfahren eine vorläufige Entscheidung treffen konnte, hieß es in der ÖADR-Aussendung zu Weihnachten 2013.

Sachverhalte, die durch die Entscheidung eines Gerichts oder des zuständigen Berufs-Disziplinargerichts festgestellt wurden, gelten laut Bestimmungen der "FIS Anti Doping Regulations" und des Welt-Anti-Doping-Codes als unwiderlegbare Beweise, außer der Beschuldigte kann nachweisen, dass die Entscheidung gegen die Grundsätze des natürlichen Rechts verstoßen hat.

Dieser Beweis sei nicht erfolgt, so die ÖADR in einer Aussendung. "Die von Walter Mayer beeinspruchte vorläufige Entscheidung der ÖADR vom 23.12.2013 wurde daher nach Durchführung einer eingehenden Anhörung am 16.5.2014 bestätigt. Da es sich bei den Walter Mayer zur Last gelegten Verstößen um einen Wiederholungsfall handelt, wurde eine lebenslanger Ausschluss von der Teilnahme an Wettkämpfen verhängt."

Mayer könnte nun die Einberufung einer Schiedskommission beantragen und auch noch weitere Schritte gehen.

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