Urlaubs-Pannen: So erhalten Sie Ihr Geld zurück

Urlaubs-Pannen: So erhalten Sie Ihr Geld zurück
Sommerzeit ist Reisezeit. Doch nicht immer entspricht die Realität dem Prospekt. AK und VKI helfen bei Beschwerden.

Zwischen 20- und 30-mal am Tag klingelt aktuell beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) das Telefon. In der Leitung: Menschen, für die der Urlaub nicht so erholsam war wie geplant.

Etwa ein Anruf von Familie W.: Das Stammhotel in Kuba war überbucht, der Rückflug wurde um einen Tag verschoben, dann verspätete sich der Flug in die Heimat. 600 Euro Entschädigung brachte eine Intervention der Arbeiterkammer, weitere Gespräche laufen.
202 Beschwerden dieser Art gingen von Mitte Juni bis Mitte Juli beim VKI ein, 210 waren es im Vorjahr. 128 Anfragen betrafen Pauschalreisen, 53 reine Flugbuchungen, 13 die Unterkunft, acht Sonstiges, erklärt die Arbeiterkammer, die die Beschwerden analysierte.

Jeder dritte Urlauber ärgerte sich über mangelnde Sauberkeit im Hotel, jeder Fünfte kämpfte mit Problemen bei der Beförderung. "Angestiegen sind Beschwerden zu Reiseunternehmen, die vorwiegend mit Gratis-Reisen oder ermäßigten Reisen als Treueangebot oder eine Art Mengenrabatt warben", erklärt Jutta Repl von der Arbeiterkammer. Bis Konsumenten zu ihrem Recht kämen, sei es oft ein zäher Weg.

Gibt es Probleme im Urlaub, rät die AK als ersten Schritt zur Beanstandung vor Ort. Eine Verlegung in ein anderes Zimmer oder ein anderes Hotel kann den Urlaub retten, Aufzahlung darf dafür eigentlich nicht verlangt werden. Hilft dies nicht (etwa weil der halbe Ort Baustelle ist), sollten die Mängel (mittels Fotos oder mit Zeugen) dokumentiert werden.

Preisminderung

Zu Hause sollte man den Reiseveranstalter kontaktieren, um eine Preisminderung zu erreichen: "Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren", erklärt die AK.

Wie viel Geld einem tatsächlich zusteht, lässt sich aus der "Frankfurter Tabelle" ableiten. Die deutsche Tabelle dient auch vor österreichischen Gerichten als Anhaltspunkt. Liegt etwa der Strand weiter vom Hotel entfernt als im Prospekt versprochen, darf man mit fünf bis 15 Prozent Preisnachlass rechnen. Macht die kaputte Klimaanlage das Zimmer zur Sauna, können auch 20 Prozent Preisnachlass drinnen sein, ist der Pool verschmutzt, darf man mit zehn bis 20 Prozent rechnen.

Zusätzlich kann der Reiseveranstalter auch auf Schadenersatz verklagt werden, wenn etwa ein verdorbenes Buffet Brech-Durchfall oder zwangsweise Bettruhe bringt. Bei Pauschalreisen kann man auf entgangene Urlaubsfreude pochen: 50 Euro pro Tag sind üblich.

Rat erhalten Sie auf www.verbraucherrecht.at oder unter 01/58 87 70

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