Reisewarnung: Für Versicherung kein Stornogrund

Reisewarnung: Für Versicherung kein Stornogrund
Politische Revolten in Nordafrika, Angst vor den Folgen von Fukushima in Japan: Für viele Gebiete der Welt gilt derzeit eine Reisewarnung.

Für viele, die angesichts dieser Entwicklungen ihre bereits gebuchte Urlaubsreise stornieren, gilt das Motto "außer Spesen nichts gewesen". Denn "eine Reisewarnung ist versicherungstechnisch kein Stornogrund", erklärt Martin Sturzlbaum, Chef der Europäischen Reiseversicherung. Auch die Kosten eines Reiseabbruchs wegen einer Reisewarnung werden von der Versicherung nur dann übernommen, wenn die körperliche Sicherheit am Urlaubsort nachweislich gefährdet ist.

Wer beispielsweise zum Zeitpunkt des Erdbebens in Japan in Tokio war und dann so schnell wie möglich das Land verlassen wollte, hat vermutlich "Mondpreise" für ein Flugticket gezahlt. Diese Kosten wird die Versicherung nicht übernehmen, "weil die körperliche Sicherheit in Tokio nicht gefährdet war", so Sturzlbaum. Ein Rückholticket auf Kosten der Versicherung gab es dagegen für all jene, die sich zum Zeitpunkt des Unglücks im Tsunami-Gebiet aufgehalten haben. Gegen die Gefahr eines atomaren Unfalls kann man sich im Übrigen gar nicht versichern. Viele Versicherungen haben sogar einen Generalausschluss gegen die Folgen eines Erdbebens.

Generell gilt: Sobald es eine sogenannte "behördliche Verfügung" gibt, sind die Versicherer zumindest bei Storno-, Reiseabbruch- und Verspätungsansprüchen aus dem Schneider. Als "behördliche Verfügung" gilt neben einer Reisewarnung unter anderem eine Sperre des Luftraums, wie es infolge des Vulkanausbruchs auf Island der Fall war. Auch hier konnten keine Verspätungskosten bei der Versicherung geltend gemacht werden. Aufrecht bleiben freilich jene Forderungen, die die körperliche Gesundheit betreffen. "Wer etwa bei einem Terroranschlag verletzt wird, bekommt die Behandlungskosten vor Ort von der Versicherung refundiert", so Sturzlbaum.

Krankenhauskosten

Wer sich am Urlaubsort auf seine eCard verlässt, wird übrigens oft enttäuscht werden. Die eCard gilt nämlich nur innerhalb der EU und da nur in öffentlichen Spitälern. Meist befinden sich die öffentlichen Krankenhäuser im Hinterland und im Gegensatz zu den heimischen bieten sie keine Verpflegung an. Denn in vielen Ländern ist es üblich, dass die Familienmitglieder den Patienten verköstigen.

In der Türkei, die ja bekanntlich nicht zur EU gehört, kann man die eCard gleich stecken lassen. Und auch in den Urlaubsorten in Italien oder Spanien gibt es meist nur private Spitäler. "Ein Tag im Krankenhaus kostet im Mittelmeerraum rund tausend Euro am Tag", sagt Sturzlbaum. Die Sozialversicherungsträger würden in der Regel zehn Prozent der Kosten refundieren. Wer eine Reiseversicherung im Gepäck hat, bekommt hundert Prozent der Kosten ersetzt, versichert Sturzlbaum.

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