Preisminderung bei Bettwanzen, fadem Essen und Fluglärm

Das Hotel lag in der Flugschneise, Frequenz von ca. 50 Flügen täglich: Preisminderung von 15 Prozent (der Reisende hatte aufgrund der Hinweise im Reiseprospekt und der Nähe des Hotels zum Flughafen mit Reiselärm zu rechnen, allerdings nicht in dieser Intensität).
Der Trend unter Urlaubern, sich wegen "entgangener Urlaubsfreude" beim Veranstalter schadlos zu halten, hält unvermindert an.

Steilküste statt Sandstrand, lärmende Baustelle statt Pool vor dem Fenster, Hotel überbucht und die Ersatzunterkunft minderwertig: Wenn der Traumurlaub zum "Horrortrip" wird, hat der Reisende Ansprüche auf Preisminderung und möglicherweise auch Schadenersatz. Denn grundsätzlich gilt die "Prospektwahrheit": Die im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen müssen auch erbracht werden.

Wiener Gerichte haben in den vergangenen Jahren folgende Entscheidungen getroffen (siehe Bildergalerie). Allerdings erheben diese Beispiele keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, es kommt immer auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an.

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Archivfoto aus 2005: Charles Graner saß sechseinhalb Jahre im Gefängnis.
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schimmel zimmer
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CHINA HONG KONG PROPERTY PRICES NEW RECORD SET
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Vollkornbrot, Käse, Gemüse - ideale Energiespender für eine ausgedehnte Wanderung
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EPAepa03003671 A Balinese seaweed farmer carries her harvest in Nusa Dua, Bali, Indonesia, 15 November 2011. The Indonesian resort island of Bali will host the 19th Association of South East Asian Nations (ASEAN) Summit on 17-19 November 2011. EPA/STEP
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APNHuehner laufen am Donnerstag, 25. Maerz 2010, in Grossenhain, Sachsen, im Freigehege der Grossenhainer Gefluegelhof GmbH herum. Im Schnitt legt jedes Huhn pro Tag ein Ei. Freiland-Eier kommen mit der Zahl 1 im Kennzeichnungsstempel in den Handel. (apn

Der Urlauber hat jedenfalls einen Gewährleistungsanspruch. Warten solche negative Überraschungen, sollte man gleich Verbesserungen verlangen. Wird oder kann der Mangel nicht behoben werden: Beweise sichern. Fotos, Videos, Zeugen und eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung, dass man auf die Mängel aufmerksam gemacht hat, erleichtern die Geltendmachung der Ansprüche.

Umfassende Dokumentation ist wichtig

Trifft den Reiseveranstalter am verpatzten Urlaub ein Verschulden, steht neben den Gewährleistungsansprüchen auch Schadenersatz zu. Verursachen die Speisen des Hotels beispielsweise eine Salmonellenvergiftung mit ihren bekannt unangenehmen Folgen, dann hat man Anspruch auf Schadenersatz für Heilungskosten und Schmerzensgeld. Wichtig ist in solchen Fällen die umfassende Dokumentation des Krankheitsverlaufes.

Wenn die Reise zur Gänze oder weitgehend vereitelt wird, kann - bei Pauschalreisen - für die entgangene Urlaubsfreude Geldersatz geltend gemacht werden. Bei der Bemessung des Schadenersatzanspruchs wegen entgangener Urlaubsfreude hat das Gericht insbesondere auf die Schwere und Dauer des Mangels, den Grad des Verschuldens des Reiseveranstalters, den vereinbarten Zweck der Reise sowie die Höhe des Reisepreises Bedacht zu nehmen. Gewährleistungsansprüche müssen binnen zwei Jahren ab Rückkehr aus dem Urlaub, Schadenersatzansprüche binnen drei Jahren ab Eintritt des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.

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