Fernbusticket gekauft - darf ich aussteigen, wann ich will?

Fernbusticket gekauft - darf ich aussteigen, wann ich will?
Um diese und ähnliche Fragen ging es bei einer Klage des VKI gegen Flixbus. Gericht erklärte 30 Klauseln als rechtswidrig.

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Busticket für eine Fahrt von Wien nach München gekauft. Und entscheiden unterwegs, dass sie doch schon beim Zwischenhalt Salzburg aussteigen möchten, weil Sie dort kurzfristig einen Freund treffen möchten. Ist das eigentlich erlaubt?

Diese und ähnliche Fragen musste das Handelsgericht Wien in einer Klage klären, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die FlixMobility GmbH geführt hat. Das deutsche Unternehmen tritt unter der Marke FlixBus auf und bietet Busreisen in 29 Ländern, darunter auch Österreich, an.

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde hatte der VKI die Geschäfts-, Buchungs- und Beförderungsbedingungen des Unternehmens überprüft. Ergebnis: Das Handelsgericht erklärte jetzt alle 30 vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig.

Beispiele, um die es in der Beschwerde ging

Zu- und Ausstieg: Auf den Tickets von FlixBus stehen der Start- und der Zielort. Ein späterer Zustieg ist laut der Beförderungsbedingungen genauso verboten wie ein früherer Ausstieg. Für das HG Wien ist nicht ersichtlich, warum ein früheres Aussteigen oder ein späteres Zusteigen des Fahrgastes nicht erlaubt sein sollte, wenn die Route des Busses Zwischenhalte umfasst. Wenn Reisende die gebuchte und bezahlte Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch nehmen, bedeutet dies keine Schlechterstellung des Unternehmens, zumal es das volle Reiseentgelt erhält. Die Klausel benachteiligt die Kunden daher gröblich.

Gepäckhaftung: Laut der Beförderungsbedingungen haftet FlixBus für das Vertauschen oder den Diebstahl eines Gepäckstückes nicht, falls nur ein leichtes Verschulden des Unternehmens vorliegt. Für das HG Wien gehört aber die Beförderung des Gepäcks zu den wesentlichen Verpflichtungen des Unternehmens. Das Gepäck wird in einem separaten Raum aufbewahrt. Die Fahrgäste können nicht die ganze Zeit auf ihr Gepäck aufpassen und nicht verhindern, dass Dritte ihr Gepäck – sei es absichtlich oder unabsichtlich – an sich nehmen. Für die Erfüllung der wesentlichen Vertragspflichten kann der Unternehmer seine Haftung nicht ausschließen, urteilte das HG Wien.

Sitzplatzreservierung: Die Bedingungen sehen ebenfalls vor, dass FlixBus – aus betrieblichen Gründen – reservierte Sitzplätze neu zuweisen darf. Haben Reisende beispielsweise nebeneinanderliegende Plätze reserviert, so können ihnen getrennte Plätze in der gleichen Kategorie zugeteilt werden, ohne dass sie einen Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr haben. "Hat etwa ein Elternteil extra zwei nebeneinanderliegende Plätze für sich und sein Kind reserviert, können sie von FlixBus auseinander gesetzt werden, und erhalten die Gebühr nicht zurück. Das ist überhaupt nicht einzusehen", heißt es seitens des VKI.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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