10 häufige Irrtümer rund um Reisedokumente

10 häufige Irrtümer rund um Reisedokumente
Einige Mythen rund um die Mitnahme von Reisepass und Personalausweis halten sich schon seit Jahren.

Das Schengener Abkommen regelt unter anderem den Wegfall der Personenkontrollen am Großteil der innereuropäischen Grenzen. "Was aber nicht bedeutet, dass man ohne gültiges Reisedokument reisen kann", stellt ÖAMTC-Reiseexpertin Livia Gmoser klar. Das muss man immer dabei haben, wenn man das Land verlässt. Dennoch halten sich einige Irrtümer rund um die Mitnahme von Reisepass und Personalausweis schon seit Jahren. Die ÖAMTC-Touristik räumt mit den zehn häufigsten Missverständnissen auf:

#1

"Für Reisen innerhalb der Europäischen Union braucht man keine Personaldokumente mehr."

Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengenraumes immer und überall mit Pass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.

#2

10 häufige Irrtümer rund um Reisedokumente
APA11085854-2 - 21012013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA 0382 CI - Seit Samstag gibt es EU-weit einen neuen einheitliche Scheckkartenführerschein (siehe undatiertes Archivbild). In Österreich begann die Produktion und Auslieferung der ersten auf 15 Jahre befristeten Dokumente am Montag, 21. Jänner 2013. Der neue Führerschein soll schrittweise die nach Angaben der EU-Kommission mehr als 110 verschiedenen Fahrerlaubnis-Formate in der EU ablösen. +++ WIR WEISEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS EINE VERWENDUNG DES BILDES AUS MEDIEN- UND/ODER URHEBERRECHTLICHEN GRÜNDEN AUSSCHLIESSLICH IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEFÜHRTEN ZWECK ERFOLGEN DARF - VOLLSTÄNDIGE COPYRIGHTNENNUNG VERPFLICHTEND +++ APA-FOTO: ÖSTERREICHISCHE STAATSDRUCKEREI/OESD
"Der Führerschein reicht als Reisedokument."

Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument (auch nicht in Verbindung mit dem Internationalen Führerschein). "Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert, da sie Staatsangehörigkeit und Identität belegen", hält die ÖAMTC-Expertin fest.

#3

"Mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen."

Nur Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn haben diesbezügliche Abkommen mit Österreich. Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.

#4

"Auch der Personalausweis darf abgelaufen sein."

Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

#5

"Ein gültiger Personalausweis ersetzt den Reisepass generell als Reisedokument."

10 häufige Irrtümer rund um Reisedokumente
A man poses for the photographer with the front side of a sample of the new German ID card (Personalausweis) in Berlin, October 27, 2010. The card can be ordered from November 1 and offers a new so-called elD (electronic Identity). REUTERS/Fabrizio Bensch (GERMANY - Tags: POLITICS)
Der Personalausweis ist in Österreich und innerhalb der EU ein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität. "Aktuell akzeptieren 36 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument für die Einreise", erklärt Gmoser. "Für Reisen außerhalb Europas müssen die länderspezifischen Bestimmungen zum Reisepass bzw. Visum berücksichtigt werden."

#6

"Mit einem 'Notpass' kann man unbekümmert reisen."

Der Notpass wird nur aus bestimmten Anlässen (z.B. Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen, z.B. in der Türkei oder den USA. Wenn man mit Notpass reist, sollte man sich bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes informieren, ob die Einreise möglich ist bzw. welche Bestimmungen (z.B. Visum) zu berücksichtigen sind.

#7

"Großbritannien und Irland gehören zur EU, deshalb werden Reisedokumente bei Grenzübertritt nicht kontrolliert."

Beide Länder gehören zwar zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen. Dies gilt auch für Rumänien und Bulgarien.

#8

"In die Nachbarländer Österreichs muss kein Reisedokument mitgenommen werden."

Zwar gehören Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein, die Schweiz und Deutschland dem Schengenraum an, dennoch kann auch dort immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.

#9

"Wenn Kinder mit Großeltern, anderen Verwandten oder Bekannten auf Urlaub fahren reicht immer der Kinderreisepass."

10 häufige Irrtümer rund um Reisedokumente
Umfrage am Wiener Flughafen zum Thema Kinderpässe
"In einigen Ländern kann es bei der Einreise von Kindern oder minderjährigen Jugendlichen ohne gültige Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu Problemen kommen", warnt Gmoser. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in fremder Begleitung oder alleine reisen. Es ist oft notwendig und immer ratsam, eine Vollmacht, am besten in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. (Vorlagen für eine Vollmacht in verschiedenen Landessprachen stehen im ÖAMTC Reise-Infoservice zum Download zur Verfügung.)

#10

"Wenn das Haustier in den Urlaub mitkommt, braucht man nichts zu beachten."

Auch Hunde oder Katzen brauchen einen "Pass": den EU-Heimtierausweis für alle Auslandsreisen, erhältlich beim Tierarzt.

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