Zwei tote Pfleglinge: Justiz ermittelt

Klingt gut, hat aber einen Haken: Wenn etwa der Betroffene in ein Pflegeheim muss und die Kosten nicht decken kann, können die Behörden auf das Fruchtgenussrecht zugreifen.
Laut Zeitungsbericht waren die zwei betagten Kärntnerinnen verwahrlost aus einem illegalen Heim geholt worden - und starben kurz danach.

Der Tod zweier älterer pflegebedürftiger Frauen beschäftigt die Kärntner Justiz: Wie die Kronenzeitung berichtet, seien die beiden Frauen zu Jahresbeginn schwer verwahrlost aus einem illegalen Heim geholt und beim Sozialhilfeverband Völkermarkt untergebracht worden - dort starben sie wenig später. Die Polizei ermittelt nun wegen Quälens und Vernachlässigung von Wehrlosen.

Keine Bewilligung

Die Betreiberin des privaten Heimes sei sich keiner Schuld bewusst, gebe aber laut Zeitung zu, dass sie die Pensionistinnen nicht betreuen hätte dürfen. Nach Angaben der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt hatte die Heimbetreiberin keine Bewilligung für eine Pflegeeinrichtung. Sie habe stets erklärt, nur Angehörige zu pflegen.

Soziallandesrat Christian Ragger (FPK) betonte am Mittwoch in einer Aussendung, im vergangenen Jahr habe des Land ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Betreiberin eingeleitet und die betroffenen Bewohner informiert, dass sie sich in einer nicht legalen Einrichtung befinden würden. Zuvor habe es bereits einen Schließungsbescheid gegeben, durch eine Gesetzeslücke sei es aber nicht möglich, die Bewohner gegen ihren Willen zum Verlassen des illegalen Heims zu veranlassen.

"Wie Omis"

Die Heimbetreiberin hatte in den vergangenen Jahren mehrmals um eine Bewilligung für eine Pflegeeinrichtung angesucht. Diese wurde von der Sozialabteilung aber wegen mangelnder Zuverlässigkeit verweigert. Die Frau beteuert, sie habe "auf die Frauen geschaut, als ob es meine Omis gewesen wären". Laut Anzeige wiesen die Patientinnen allerdings mehrere offene Wunden sowie Entzündungen auf.

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