Yunus darf nicht in der Schule beten

Yunus darf nicht in der Schule beten
Öffentliche Ritualgebete können den Schulfrieden stören, entschied der Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig.

Yunus M. war 14 Jahre alt, als er sich mit sieben Freunden auf dem Schulgang des Berliner Diesterweg-Gymnasiums Richtung Mekka neigte, um zu beten. Viele Schüler schauten zu, auch die Direktorin wartete bis zum Ende des Gebets, um dann mit den Schülern zu sprechen, dass das vielleicht keine so gute Idee sei, was sie da tun. Sie informierte auch die Eltern, denn sie fürchtete, das demonstrative Gebet könne den Schulfrieden stören.

Was in Österreich vermutlich als pubertäre Laune 14-Jähriger angesehen würde, wächst sich in Deutschland zur Staatsaffäre aus. Am Mittwoch entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass der inzwischen 18 Jahre alte Yunus an seiner Schule in Berlin-Wedding nicht demonstrativ gen Mekka beten darf.

Der Fall beschäftigte bereits das vierte Gericht und könnte, so der Spiegel, Rechtsgeschichte schreiben. Sieben Schüler und ihre Eltern hatten Verständnis für die Entscheidung der Direktorin, nicht so Yunus M. Er zog vor Gericht und durch alle Instanzen. Yunus M. pocht auf seine Religionsfreiheit, der Berliner Senat sieht den Schulfrieden gefährdet. Das Gericht in Leipzig wies die Klage des Gymnasiasten zurück. Er müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil sonst durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde. Die Richter des sechsten Senats betonten, es handle sich um eine Einzelfallentscheidung. Berücksichtigt wurde die besondere Situation am Diesterweg-Gymnasium. Die Schüler dort gehören fünf Weltreligionen in verschiedenen Glaubensrichtungen an. Da dies zu Konflikten geführt habe, sei die Schulleitung eingeschritten. Grundsätzlich müsse der Staat wegen der Glaubensfreiheit aber religiöse Bezüge in Schulen zulassen.

Pro & kontra

Die bisher mit dem Fall befassten Gerichte waren höchst unterschiedlicher Meinung: Im März 2008 räumte das Verwaltungsgericht Berlin Yunus M. per einstweiliger Verfügung das Recht auf sein Gebet ein. Auch in zweiter Instanz musste die Schule ihm einen Raum für Gebete zur Verfügung stellen. In dritter Instanz im Mai 2010 sagt das Oberverwaltungsgericht Berlin, dass die Schule das Gebet außerhalb des Religionsunterrichts verbieten darf. Yunus M. könnte jetzt noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Aber vermutlich hat er dann bereits das Abitur geschafft.

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