Wirtschaftsuni gewinnt Klage

Wirtschaftsuni gewinnt Klage
Offener Zugang bei niedrigem Uni-Budget ist verfassungswidrig: Das Ministerium muss der WU sechs Millionen nachzahlen.

Die Wirtschaftsuniversität Wien hat sich mit ihrer Klage durchgesetzt: Bis Jahresende bekommt sie vom Wissenschaftsministerium sechs Millionen Euro Budget-Nachzahlung. Dass es nicht deutlich mehr ist - WU-Rektor Christoph Badelt hatte 192 Millionen Euro gefordert -, begründet die Schlichtungskommission unter OGH-Präsidentin Irmgard Griss damit, dass das Ministerium schlicht nicht mehr genug Geld übrig hätte, um mehr zu zahlen.

Hintergrund der Klage war, dass an der WU Jahr für Jahr rund fünf Mal so viele Studenten ein Studium beginnen, als dafür Kapazitäten vorgesehen sind. In der Leistungsvereinbarung (LV) für die Jahre 2010 bis 2012 war daher vorgesehen, den Zugang zu beschränken - was jedoch politisch am "Nein" der SPÖ scheiterte. Also forderte Badelt mehr Geld, um den Studenten-Ansturm abfedern zu können.

Folgewirkungen

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Mit den sechs Millionen könne man nun die "allergrößten Härten" mildern, sagt Badelt: "Der wirkliche Effekt der Entscheidung liegt in den Folgewirkungen." Badelt geht davon aus, "dass diese juristische Klarstellung vehementen Einfluss haben wir auf die künftigen Leistungsvereinbarungen"; im nächsten Jahr werden die LV für 2013-15 fixiert. Das Urteil der Schlichtungskommission ist tatsächlich richtungsweisend: Künftig sei eine Regelung des Zugangs "unabdingbar, wenn es nicht gelingt, die Budgetmittel für die Unis drastisch zu erhöhen" heißt es im Bescheid zur WU-Klage. Dass der Staat - wie bisher - die Budgets niedrig und gleichzeitig den Zugang offen hält, sei verfassungswidrig, denn: Der Bund darf den Unis "nur insoweit Aufgaben übertragen, als er ihnen auch die - finanziellen oder anderen - Mittel eröffnet, um die Aufgaben zu erfüllen" . Und weiter: "Ist das Gesamtbudget im Verhältnis zu den Studierendenzahlen zu gering, müsste die Universität entweder selbst Zugangsbeschränkungen einführen oder Studiengebühren vorsehen können."

Im Klartext: Die Regierung muss die Uni-Budgets drastisch erhöhen (im Fall der WU in etwa verdoppeln) - oder den Zugang zu den Massenstudien beschränken.
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) will nun schleunigst mit der SPÖ über Zugangsregeln verhandeln: "Ich habe seit jeher betont: Universitäten haben Kapazitäten und die müssen sie auch leben dürfen. Das haben wir jetzt schwarz auf weiß."

Endgültig abgeschlossen ist das WU-Verfahren übrigens noch nicht: Ministerium und Uni haben sechs Wochen Zeit, um gegen den Bescheid zu berufen und die Klage vor den Verwaltungsgerichtshof zu bringen. Für die WU könnte das durchaus reizvoll sein: Eine positive Entscheidung der Höchstrichter würde den Druck auf die Politik erhöhen.

Zankapfel: Vertrag Uni mit Ministerium

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Leistungsvereinbarungen Sie werden jeweils für drei Jahre zwischen den einzelnen Universitäten und dem Wissenschaftsministerium abgeschlossen. Festgelegt werden die Leistung der Unis einerseits (etwa wie vielen Studienanfängern sie Platz bieten müssen bzw. wie viele Absolventen angestrebt werden) und jene des Bundes (vor allem das Budget) andererseits.

Verhandlungen Nächstes Jahr werden die LV für 2013 bis 2015 fixiert. Um den Status quo aufrechtzuerhalten, brauchen die Unis für diesen Zeitraum 300 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich - das entspricht der vom Minister angekündigten Uni-Milliarde.

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