Wirbel um Luftbrücke für reiche Touristen

Hunderte Urlauber ließen sich während der Lawinensperren aus Ischgl fliegen. Jetzt wird jeder einzelne Fall überprüft.

Z um begehrten Flugraum wurde das Tiroler Paznaun am vergangenen Wochenende: Als die Straße nach Ischgl wegen Lawinengefahr gesperrt war, schwärmten Hubschrauber aus, um Dutzende Urlauber, darunter auch viele Russen, ins Inntal oder zu den Flughäfen in Innsbruck und München zu bringen.

„Am Dienstag ist es im Tal zugegangen, wie in einem Wespennest“, erzählt „Heli Austria“-Chef Roy Knaus. Da wurden mit sieben Hubschraubern von drei Unternehmen die Urlauber beim Parkplatz der Silvretta Seilbahn AG abgeholt. Allein mit Knaus-Helikoptern flogen an drei Flugtagen 120 Personen aus dem Paznaun und 50 hinein. 2200 kostete der Flug mit der Bell für neun Personen bis Karres bei Imst, 1700 Euro mit der Maschine für vier Personen. Weitere 14 Flüge mit je zwei Gästen bestritt der Schenk-Air-Hubschrauber, der auf der Ischgler Idalpe stationiert ist.

Jetzt soll dieser exklusive Shuttle-Service, den auch eine russische Politikerin samt Familie nutzte, ein Nachspiel haben. Denn mit so vielen Flügen hatte in der Tiroler Landesabteilung für Verkehrsrecht, in der die Außenlandegenehmigungen erteilt werden, niemand gerechnet.

An sich werden an Hubschrauber-Firmen Jahresbewilligungen erteilt, von denen unterschiedlichste Zwecke für Außenlandungen umfasst sind – von Lawinensprengungen bis zur Wildfütterung. Und seit dem Lawinenunglück von Galtür 1999 sind Personentransporte nach Lawinensperren möglich, wenn diese im öffentlichen Interesse sind.

Anfrage

„Gemäß dieser Bestimmung haben die Helikopter-Unternehmer bei uns angefragt, ob sie einzelne Flüge für Passagiere durchführen dürfen, die dringend weg müssen“, berichtet Klaus Hohenauer von der Abteilung Verkehrsrecht.

Aber erst als Mittwoch die Fluglisten für 7. bis 10. Jänner im Amt vorlagen, wurde das wahre Ausmaß klar. Hohenauer: „Deshalb läuft jetzt bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck ein Ermittlungsverfahren. Da wird in jedem einzelnen Fall geprüft, ob Bescheidauflagen eingehalten wurden.“ Sprich: Ob der Flug von öffentlichem Interesse war. Zudem gab es laut Hohenauer bereits Gespräche mit der Umweltabteilung, ob der Text der Genehmigung adaptiert werden soll.

Diese Prüfung hält Roy Knaus für legitim. Er verweist darauf, dass er auf Anfragen von Hotels, Reiseversicherungen und Reisebüros und mit Flugplan geflogen sei.

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